FE 82.0783/2021/ - Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 82.0783/2021/
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0783/2021/ - Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes
FE 82.0783/2021/ - "Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Durch verschiedene Fahrerassistenz- und Fahrerinformationssysteme in aktuellen Serienfahrzeugen werden eine Vielzahl an unterschiedlichen Informationen und Warnungen an Fahrer während einer Fahrt ausgegeben. Die sensorischen sowie kognitiven Kapazitäten der Fahrer im Umgang mit diesen Informationen und Warnungen sind jedoch begrenzt. Daher soll eine neue Art der kontinuierlichen Information bzw. dynamischen Warnung untersucht werden, die insofern gestaltet sein könnte, dass das im sensorischen Erfassungsbereich detektierte Gefahrenobjekt zunächst als eine weniger gewichtige Warnung oder Information dargeboten wird und diese Warnung dann mit zunehmender Kritikalität und Konfidenz der sensorischen Wahrnehmung an Salienz zunimmt. Hierbei handelt es sich folglich um eine fluide Warnung bzw. Information, die sich von einer herkömmlichen statischen Warnung in distinkter Weise (bspw. durch Anpassung der Modalität, Größe, Form, Farbe, Tonhöhe, Frequenz, etc.) in Abhängigkeit der dynamischen und situationsspezifischen Dimensionen Gefahrenpotential sowie sensorische Konfidenz unterscheidet. Im Rahmen des Projekts gilt es, exemplarisch ein prototypisches dynamisches bzw. fluides Warnkonzept zu entwickeln und die Aspekte Usability, Akzeptanz sowie Sicherheit im Vergleich zu einem statischen Warnkonzept zu bewerten.
Ziel und Nutzen
Ziel soll sein, ein ganzheitliches Warnkonzept zu entwerfen, welches neben der dynamischen Warnung vor Gefahrenobjekten in der Peripherie auch andere Warnungen und Informationen in aktuellen, marktüblichen Serienfahrzeugen einschließt bzw. relevante Warnungen in Abhängigkeit der dynamischen Kritikalität der Situation aufeinander abstimmt. Das kontinuierliche Informations- und situationsspezifische dynamische Warnkonzept soll im Rahmen einer Probandenstudie im Fahrsimulator erprobt und hinsichtlich der Usability und Akzeptanz bewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0783/2021/ - Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes
Postanschrift: Boltzmannstraße 15
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.