FE 82.0783/2021/ - Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 82.0783/2021/
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0783/2021/ - Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes
FE 82.0783/2021/ - "Bewertung der Usability und Akzeptanz eines kontinuierlichen Informations- und situationsspezifischen dynamischen Warnkonzeptes"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Durch verschiedene Fahrerassistenz- und Fahrerinformationssysteme in aktuellen Serienfahrzeugen werden eine Vielzahl an unterschiedlichen Informationen und Warnungen an Fahrer während einer Fahrt ausgegeben. Die sensorischen sowie kognitiven Kapazitäten der Fahrer im Umgang mit diesen Informationen und Warnungen sind jedoch begrenzt. Daher soll eine neue Art der kontinuierlichen Information bzw. dynamischen Warnung untersucht werden, die insofern gestaltet sein könnte, dass das im sensorischen Erfassungsbereich detektierte Gefahrenobjekt zunächst als eine weniger gewichtige Warnung oder Information dargeboten wird und diese Warnung dann mit zunehmender Kritikalität und Konfidenz der sensorischen Wahrnehmung an Salienz zunimmt. Hierbei handelt es sich folglich um eine fluide Warnung bzw. Information, die sich von einer herkömmlichen statischen Warnung in distinkter Weise (bspw. durch Anpassung der Modalität, Größe, Form, Farbe, Tonhöhe, Frequenz, etc.) in Abhängigkeit der dynamischen und situationsspezifischen Dimensionen Gefahrenpotential sowie sensorische Konfidenz unterscheidet. Im Rahmen des Projekts gilt es, exemplarisch ein prototypisches dynamisches bzw. fluides Warnkonzept zu entwickeln und die Aspekte Usability, Akzeptanz sowie Sicherheit im Vergleich zu einem statischen Warnkonzept zu bewerten.
Ziel und Nutzen
Ziel soll sein, ein ganzheitliches Warnkonzept zu entwerfen, welches neben der dynamischen Warnung vor Gefahrenobjekten in der Peripherie auch andere Warnungen und Informationen in aktuellen, marktüblichen Serienfahrzeugen einschließt bzw. relevante Warnungen in Abhängigkeit der dynamischen Kritikalität der Situation aufeinander abstimmt. Das kontinuierliche Informations- und situationsspezifische dynamische Warnkonzept soll im Rahmen einer Probandenstudie im Fahrsimulator erprobt und hinsichtlich der Usability und Akzeptanz bewertet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung und Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen im Fachbereich Verkehrspsychologie/ Human Factors,
nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung und Auswertung wissenschaftlicher Untersuchungen im Fahrsimulator im Fachbereich Mensch-Maschine-Interaktion in Verbindung mit Verkehrssicherheit,
nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
3) Ausreichend personellen Kapazitäten aus dem Fachbereich der Psychologie für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung,
nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter, Kurzbeschreibung des jeweils beruflichen Werdegangs sowie Institutsdarstellung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.