2022-0628 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0628
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0628 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Übernahmestelle Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13 47167 Duisburg-Neumühl Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien.
Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren.
Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken.
Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels zwei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die vier Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer).
Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist.
Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen.
Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert.
Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 220 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2023 bis 29. Februar 2024 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2021 und bis einschl. September 2022 eingesammelten Mengen ermittelt.
Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
Abtransport der Alttextilien:
Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen.
Seitens der AN ist immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (vier Stück) bzw. an Trailern (2 Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWW37N1H5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.