2022-0628 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0628
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0628 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Übernahmestelle Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13 47167 Duisburg-Neumühl Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien.
Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren.
Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken.
Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels zwei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die vier Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer).
Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist.
Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen.
Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert.
Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 220 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2023 bis 29. Februar 2024 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2021 und bis einschl. September 2022 eingesammelten Mengen ermittelt.
Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
Abtransport der Alttextilien:
Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen.
Seitens der AN ist immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (vier Stück) bzw. an Trailern (2 Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
e) Auflistung der genutzten Behandlungs-/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §56 KrWG
- siehe Anlage 2, Formblatt F10
f) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n)
g) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung).
h) Benennung entsprechender Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die industrielle Verarbeitung
i) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste
(Aus der Liste muss die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl Sortiergruppen ersichtlich sein).
j) Übergabe eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw. Mengenstromnachweises für die Jahre 2020 und 2021 (übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nov./Dez. 2023
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW8Q76HUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.