Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nada.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Im Rahmen ihrer Kommunikations- und Aktivierungsmaßnahmen benötigt die NADA diverse Werbematerialien (sog. Give-Aways). Die NADA benötigt außerdem eine Erweiterung der Produktplatte des Merchandising-Angebots von „ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN“, sowie weitere Ausstattung für Präventions- und Kommunikationseinsätze (sog. Merchandise).
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los-Nr.: 1 – Give-Aways
53113 Bonn
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Im Rahmen ihrer Kommunikations- und Aktivierungsmaßnahmen benötigt die NADA diverse Werbematerialien (sog. Give-Aways).
Der Öffentliche Auftraggeber ist gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde.
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los-Nr.: 2 – Merchandise
53113 Bonn
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Die NADA benötigt eine Erweiterung der Produktplatte des Merchandising-Angebots von „ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN“, sowie weitere Ausstattung für Präventions- und Kommunikationseinsätze (sog. Merchandise).
Der Öffentliche Auftraggeber ist gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los Nr. 1 - Give-Aways
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los Nr. 2 - Merchandise
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deutschland
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: Essen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
(4) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Erreichen Leistungen abgerufen werden können (verbindlicher Höchstwert, Höchstabnahmemenge), beläuft sich:
- für Los 1 auf 165.000,00 Euro (zzgl. USt.) bei einer Laufzeit von vier Jahren und
- für Los 2 auf 23.000,00 Euro (zzgl. USt.) bei einer Laufzeit von vier Jahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html