Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nada.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Im Rahmen ihrer Kommunikations- und Aktivierungsmaßnahmen benötigt die NADA diverse Werbematerialien (sog. Give-Aways). Die NADA benötigt außerdem eine Erweiterung der Produktplatte des Merchandising-Angebots von „ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN“, sowie weitere Ausstattung für Präventions- und Kommunikationseinsätze (sog. Merchandise).
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los-Nr.: 1 – Give-Aways
53113 Bonn
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Im Rahmen ihrer Kommunikations- und Aktivierungsmaßnahmen benötigt die NADA diverse Werbematerialien (sog. Give-Aways).
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal über die Grundlaufzeit hinaus jederzeit in Textform jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
Rahmenvereinbarung Give-Aways und Merchandise Los-Nr.: 2 – Merchandise
53113 Bonn
Ausgeschrieben wird die Lieferleistung von Werbemitteln. Die NADA benötigt eine Erweiterung der Produktplatte des Merchandising-Angebots von „ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN“, sowie weitere Ausstattung für Präventions- und Kommunikationseinsätze (sog. Merchandise).
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung zweimal über die Grundlaufzeit hinaus jederzeit in Textform jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Give-Aways- und Merchandise-Produkten) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 0,5 Million Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
III.1.2) Nr. (2): Haftpflichtdeckungshöhe der Versicherung von mindestens zusammen 0,5 Million Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Haftpflichtdeckungshöhe der Versicherung verfügen oder deren eingereichte Eigenerklärung die jeweils genannten Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens einer Referenz über die in den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Give-Aways- und/oder Merchandise-Produkten, die folgende Kriterien (1) und (2) vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen müssen:
(1) Lieferung von Give-Aways- und/oder Merchandise-Produkten (Mindestanforderung) und,
(2) Auftragsvolumen von mindestens 50.000 EUR netto (exkl. USt.) (Mindestanforderung),
unter Angabe des Projektnamens, des Auftraggebers (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail), des Auftragnehmers (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail), Beschreibung des Projekts, Leistungsgegenstand/Auftragsvolumen, Angabe der gelieferten Give-Aways-/Merchandise-Produkten mit Stückzahlen; Projektlaufzeit.
Mindestens eine Referenzen gem. den Anforderungen unter Abschnitt III.1.3).
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Referenz verfügen oder deren eingereichte/n Referenz/en die jeweils genannten Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeplattform
Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
(4) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Erreichen Leistungen abgerufen werden können (verbindlicher Höchstwert, Höchstabnahmemenge), beläuft sich:
- für Los 1 auf 165.000,00 Euro (zzgl. USt.) bei einer Laufzeit von vier Jahren und
- für Los 2 auf 23.000,00 Euro (zzgl. USt.) bei einer Laufzeit von vier Jahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html