Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: MAR_2023_01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 013-034760)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koeln.business
Abschnitt II: Gegenstand
Messestand "Region Köln Bonn" EXPO REAL 2023 ff.
Konzeption und Realisierung des Gemeinschaftsstandes der Region Köln Bonn auf der Immobilienmesse EXPO REAL 2023, die vom 4. bis 6. Oktober 2023 auf dem Messegelände (Halle B2, Stand Nr. 440-540) in München stattfindet, einschließlich weiterer Serviceleistungen (mit je einer auftraggeberseitigen Option für die EXPO REAL in den Jahren 2024 und 2025)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Soweit die Anzahl der geeigneten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf beträgt, trifft der Auftraggeber nach Maßgabe der nachfolgende genannten objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien eine Auswahl:
1) Anzahl der Referenzaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe des Messestands und der entsprechenden Anzahl der Mitaussteller gemäß Angaben in der Anlage "Referenzen"
Die Bewertung erfolgt für jeden in der Anlage "Referenzen" aufgeführten und im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigungsfähigen Referenzauftrag anhand des nachfolgenden Punkteschemas.
Es gehen maximal 10 Referenzaufträge in die Wertung ein, so dass maximal 500 Punkte je Bewerber erreicht werden können.
a) Größe des Messestands (Gemeinschaftsmessestand)
< 100 m²: Ausschluss (Mindestanforderung)
100 - 200 m²: 1 Punkt
201 - 300 m²: 5 Punkte
301 - 400 m²: 10 Punkte
401 - 500 m²: 15 Punkte
> 500 m²: 25 Punkte
b) Anzahl der Mitaussteller (beim Gemeinschaftsmessestand)
< 10 Mitaussteller: Ausschluss (Mindestanforderung)
10 - 15 Mitaussteller: 5 Punkte
16 - 20 Mitaussteller: 10 Punkte
20 - 25 Mitaussteller: 15 Punkte
> 25 Mitaussteller: 25 Punkte
2) Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Messebau (in Jahren) der vom Bewerber vorgesehenen Personen für die Projektleitung und stellv. Projektleitung gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte"
a) Projektleiter/in
< 3 Jahre Berufserfahrung: Ausschluss (Mindestanforderung)
3 Jahre Berufserfahrung: 1 Punkt
4 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
6 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
7 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 7 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
b) stellv. Projektleiter/in
< 1 Jahr Berufserfahrung: 0 Punkte
1 Jahr Berufserfahrung: 1 Punkt
2 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
4 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 5 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
3) Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der Jahre 2018, 2019 und 2021) gemäß Anlage "Umsatz"
a) Gesamtumsatz (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 1,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 1,50 - 2,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 2,51 - 3,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 3,01 - 4,00 Mio.: 20 Punkte
> EUR 4,00 Mio. 25 Punkte
b) spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 0,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 0,50 - 1,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 1,01 - 1,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 1,51 - 2,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 20 Punkte
> EUR 2,50 Mio.: 25 Punkte
Nach erfolgter Bepunktung anhand der o.g. Bewertungsmatrix erfolgt eine Beschränkung der Bewerber auf mindestens drei und höchstens fünf in der Rangfolge der erzielten Punkte. Maximal können 600 Punkte erzielt werden.
Bei einem Gleichstand zwischen zwei oder mehreren Bewerbern erfolgt die weitere Ermittlung der Rangfolge gemäß der Summe der Jahre an Berufserfahrung von Projektleitung und stellv. Projektleitung als Projektleitung im Bereich Messebau (gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") als entsprechendes Entscheidungskriterium. Sollte weiterhin ein Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Nähere Einzelheiten sind auch der Anlage "Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Die Anzahl der Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf maximal fünf begrenzt.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Soweit die Anzahl der geeigneten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mehr als fünf beträgt, trifft der Auftraggeber nach Maßgabe der nachfolgende genannten objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien eine Auswahl:
1) Anzahl der Referenzaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe des Messestands und der entsprechenden Anzahl der Mitaussteller gemäß Angaben in der Anlage "Referenzen"
Die Bewertung erfolgt für jeden in der Anlage "Referenzen" aufgeführten und im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigungsfähigen Referenzauftrag anhand des nachfolgenden Punkteschemas.
Es gehen maximal 10 Referenzaufträge in die Wertung ein, so dass maximal 500 Punkte je Bewerber erreicht werden können.
a) Größe des Messestands (Gemeinschaftsmessestand)
< 100 m²: Ausschluss (Mindestanforderung)
100 - 200 m²: 1 Punkt
201 - 300 m²: 5 Punkte
301 - 400 m²: 10 Punkte
401 - 500 m²: 15 Punkte
> 500 m²: 25 Punkte
b) Anzahl der Mitaussteller (beim Gemeinschaftsmessestand)
< 10 Mitaussteller: Ausschluss (Mindestanforderung)
10 - 15 Mitaussteller: 5 Punkte
16 - 20 Mitaussteller: 10 Punkte
20 - 25 Mitaussteller: 15 Punkte
> 25 Mitaussteller: 25 Punkte
2) Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich Messebau (in Jahren) der vom Bewerber vorgesehenen Personen für die Projektleitung und stellv. Projektleitung gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte"
a) Projektleiter/in
< 3 Jahre Berufserfahrung: Ausschluss (Mindestanforderung)
3 Jahre Berufserfahrung: 1 Punkt
4 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
6 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
7 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 7 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
b) stellv. Projektleiter/in
< 1 Jahr Berufserfahrung: 0 Punkte
1 Jahr Berufserfahrung: 1 Punkt
2 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
4 Jahre Berufserfahrung: 15 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
> 5 Jahre Berufserfahrung: 25 Punkte
3) Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Berücksichtigung der Jahre 2020 und / oder 2021) gemäß Anlage "Umsatz"
a) Gesamtumsatz (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 1,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 1,50 - 2,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 2,51 - 3,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 3,01 - 4,00 Mio.: 20 Punkte
> EUR 4,00 Mio. 25 Punkte
b) spezifischer Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau (Jahresdurchschnitt, netto)
< EUR 0,50 Mio.: Ausschluss (Mindestanforderung)
EUR 0,50 - 1,00 Mio.: 5 Punkte
EUR 1,01 - 1,50 Mio.: 10 Punkte
EUR 1,51 - 2,00 Mio.: 15 Punkte
EUR 2,01 - 2,50 Mio.: 20 Punkte
> EUR 2,50 Mio.: 25 Punkte
Nach erfolgter Bepunktung anhand der o.g. Bewertungsmatrix erfolgt eine Beschränkung der Bewerber auf mindestens drei und höchstens fünf in der Rangfolge der erzielten Punkte. Maximal können 600 Punkte erzielt werden.
Bei einem Gleichstand zwischen zwei oder mehreren Bewerbern erfolgt die weitere Ermittlung der Rangfolge gemäß der Summe der Jahre an Berufserfahrung von Projektleitung und stellv. Projektleitung als Projektleitung im Bereich Messebau (gemäß Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") als entsprechendes Entscheidungskriterium. Sollte weiterhin ein Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Nähere Einzelheiten sind auch der Anlage "Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Die Anzahl der Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf maximal fünf begrenzt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz"); aufgrund der massiven Einschränkungen des Messebetriebs durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Umsatzverlusten der Messestandbauer darf das Jahr 2020 von den Bewerbern bei der Angabe der Umsatzzahlen unberücksichtigt gelassen werden, in diesem Fall wären dann die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2021 anzugeben
- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 3 Mio., Sachschäden mind. EUR 3 Mio. und Vermögensschäden mind. EUR 1 Mio.; jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der Jahre 2018, 2019 und 2021) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz: mind. EUR 1,5 Mio. (netto)
- Leistungen im Bereich Messebau (nur Eigenleistung): mind. EUR 500.000,00 (netto)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz"); aufgrund der massiven Einschränkungen des Messebetriebs durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Umsatzverlusten der Messestandbauer dürfen die Jahre 2020 und 2021 von den Bewerbern bei der Angabe der Umsatzzahlen unberücksichtigt gelassen werden, in diesem Fall wären dann bspw. die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 oder auch 2018, 2019 und 2022 anzugeben
- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 3 Mio., Sachschäden mind. EUR 3 Mio. und Vermögensschäden mind. EUR 1 Mio.; jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre respektive der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Berücksichtigung der Jahre 2020 und / oder 2021) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz: mind. EUR 1,5 Mio. (netto)
- Leistungen im Bereich Messebau (nur Eigenleistung): mind. EUR 500.000,00 (netto)
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere durch den Ausfall von Messeveranstaltungen, bei Unternehmen im Bereich Messebau auch im Jahre 2021 noch zu erheblichen Umsatzverlusten gekommen ist. Der Auftraggeber hat daher nach interner Abstimmung entschieden, dass im Rahmen des Eignungs- und Auswahlkriteriums "Umsatz" hinsichtlich der Umsatzzahlen der Bewerber neben dem Jahr 2020 auch das Jahr 2021 unberücksichtigt bleiben kann.
Die Bewerber haben folglich weiterhin jeweils den Nachweis über deren Gesamtumsatz sowie deren spezifischen Umsatz mit Leistungen im Bereich Messebau für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz") zu erbringen. Aufgrund der massiven Einschränkungen des Messebetriebs durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Umsatzverlusten der Messestandbauer dürfen aber nunmehr die Jahre 2020 und 2021 von den Bewerbern bei der Angabe der Umsatzzahlen unberücksichtigt gelassen werden, in diesem Fall wären dann bspw. die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 oder auch 2018, 2019 und 2022 anzugeben.