Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_18_22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_18_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79550000 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) hat die BZgA den gesetzlichen Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Familienberatungseinrichtungen, zielgruppenspezifische Konzepte zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erstellen und bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.

Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).

Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.

Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92312210 Dienstleistungen von Verfassern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.

Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).

Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.

Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.

Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachliche Auswertung anhand der Bewertungsmatrix / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-623850
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_RV_18_22
Bezeichnung des Auftrags:

Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60599
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die

unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt

ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber

dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des

öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. §

135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn

sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter

und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die

Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2023

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