Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_18_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung
Durch das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) hat die BZgA den gesetzlichen Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Familienberatungseinrichtungen, zielgruppenspezifische Konzepte zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erstellen und bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.
Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).
Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.
Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.
Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).
Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.
Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die
unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des
öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. §
135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.