Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_18_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion der Publikationsreihe FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung
Durch das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) hat die BZgA den gesetzlichen Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Familienberatungseinrichtungen, zielgruppenspezifische Konzepte zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erstellen und bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.
Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).
Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.
Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Aufklärungsmaterialien zu verbreiten. Eine relevante Zielgruppe der Aufklärungsmaterialien sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Bereich der Schwangerschafts(konflikt)beratung und der sexuellen Bildung tätig sind.
Das Periodikum „FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung“ bietet einen regelmäßigen bundesweiten Überblick über neue Medien, Projekte und Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung und stellt Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Evaluationen vor. Sie erscheint 1 bis 3 mal pro Jahr (siehe hier: https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/FORUM/).
Die Zeitschrift wird insbesondere an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sexualaufklärung und Familienplanung kostenlos über einen Verteiler postalisch versendet. Neben dem gedruckten Exemplar wird sowohl die gesamte Ausgabe als auch Einzelbeiträge barrierearm und kostenfrei online zum Download zur Verfügung gestellt.
Vertragsgegenstand hier ist die redaktionelle Betreuung der o.g. Zeitschrift FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Der Auftrag umfasst die Erstellung von jährlich bis zu drei Ausgaben. Ebenfalls umfasst der Auftrag die Unterstützung der für den Druck und die Onlinestellung zuständigen Dienstleister sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit und dem Publikationsmanagement.
Für eine detailliertere Beschreibung des Auftragsgegenstands siehe die Leistungsbeschreibung (Anhang 03) der Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages verlängert werden. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AentG
4. Eigenerklärung zur Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
zu 7: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
zu 8: Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur Erbringung redaktioneller Leistungen im Bereich Sexualaufklärung oder Familienplanung aus den letzten drei Jahren handelt.
10. Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für den/die Hauptverantwortlichen und eines für die Vertretung des/der Hauptverantwortlichen).
Folgende Mindestanforderungen an die einzusetzenden technischen Fachkräfte stellt der Auftraggeber:
a) Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und verwandten Bereichen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss über fundierte Fachkenntnisse in den oben genannten Bereichen verfügen. Diese sind durch Auflistung der bestehenden Fachkenntnisse und ggf. Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums.
b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss Erfahrungen in der Zusammenarbeit, sowohl mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich, in Form einer Auflistung seiner Erfahrungen (mind. drei) in der Zusammenarbeit mit den vorbenannten Personen aus den letzten drei Jahren nachweisen.
c) Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss ihre Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen. Zu den Referenzen müssen folgende Mindestangaben gemacht werden: Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der Leistung.
d) Erfahrungen in der Redaktion von Texten
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Redaktion von Texten verfügen. Dies ist mittels einer Auflistung von mindestens fünf redaktionierten Texten (in fremder Autoreneignerschaft) mit einem Mindestumfang von 10 DinA4 Seiten aus den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung nachzuweisen.
e) Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien verfügen. Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Thematik „Abstimmung mit Gremien“ in mindestens zwei der Bereiche Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung einzureichen.
f) Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen verfügen. Als Nachweis ist mindestens ein Internetportal aufzuführen, welches in den letzten drei Jahren redaktionell (in Allein- bzw. Hauptverantwortung oder als Mitarbeiter/in) betreut wurde. Als Angabe müssen mindestens folgende Informationen benannt werden:
- Bezeichnung des Projektes bzw. der Internetseite
- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners
- Aussagen zu Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
g) Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau (C2) sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person muss über Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Diese sind anhand einer Eigenerklärung zu belegen.
11. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,§ 21 AEntG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen..
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
zu 9: Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur Erbringung redaktioneller Leistungen im Bereich Sexualaufklärung oder Familienplanung aus den letzten drei Jahren handelt.
Zu 10: Angabe der technischen Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für den/die Hauptverantwortlichen und eines für die Vertretung des/der Hauptverantwortlichen).
Folgende Mindestanforderungen an die einzusetzenden technischen Fachkräfte stellt der Auftraggeber:
a) Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und verwandten Bereichen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss über fundierte Fachkenntnisse in den oben genannten Bereichen verfügen. Diese sind durch Auflistung der bestehenden Fachkenntnisse und ggf. Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Mindestvoraussetzung ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums.
b) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss Erfahrungen in der Zusammenarbeit, sowohl mit öffentlichen Auftraggebern als auch mit Personen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich, in Form einer Auflistung seiner Erfahrungen (mind. drei) in der Zusammenarbeit mit den vorbenannten Personen aus den letzten drei Jahren nachweisen.
c) Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungsausführung betraute Person und die Vertretung muss ihre Erfahrungen in der redaktionellen und inhaltlichen Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen. Zu den Referenzen müssen folgende Mindestangaben gemacht werden: Auftragsgegenstand, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der Leistung.
d) Erfahrungen in der Redaktion von Texten
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in der Redaktion von Texten verfügen. Dies ist mittels einer Auflistung von mindestens fünf redaktionierten Texten (in fremder Autoreneignerschaft) mit einem Mindestumfang von 10 DinA4 Seiten aus den Bereichen Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung nachzuweisen.
e) Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in Abstimmungsprozessen mit Gremien verfügen. Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zur Thematik „Abstimmung mit Gremien“ in mindestens zwei der Bereiche Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung einzureichen.
f) Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person und die Vertretung muss über Erfahrungen in der redaktionellen Betreuung von Internetportalen verfügen. Als Nachweis ist mindestens ein Internetportal aufzuführen, welches in den letzten drei Jahren redaktionell (in Allein- bzw. Hauptverantwortung oder als Mitarbeiter/in) betreut wurde. Als Angabe müssen mindestens folgende Informationen benannt werden:
- Bezeichnung des Projektes bzw. der Internetseite
- Name des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners
- Aussagen zu Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
g) Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau (C2) sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1)
Die hauptverantwortlich mit der Leistungserbringung betraute Person muss über Deutschkenntnisse auf Muttersprachlerniveau sowie gute Englischkenntnisse verfügen. Diese sind anhand einer Eigenerklärung zu belegen.
Zu 11: Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG,§ 21 AEntG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen..
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bzga.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die
unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des
öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. §
135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.