2022-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Licht- und Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0281
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Licht- und Elektroplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung (Licht- und Elektroplanung) für die Teilvorhaben RheinPark und Wasserturm sowie Kultushafen im Stadtgebiet Duisburg
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Licht- und Elektroplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI.
Die zu erbringende Leistung umfasst:
- RheinPark (Freianlage und Kleinarchitekturen) + Wasserturm
- Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Förderkulissen in Titeln:
1. Konzeption Festbetragsförderung (RheinPark + Wasserturm)
2. Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst von der Auftraggeberin nur die in Abschnitt 1 beschriebenen und in den Teilleistungsverzeichnissen aufgeführten Fachplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den RheinPark und den Kultushafen:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den Wasserturm:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Der Leistungsumfang der besonderen Leistungen ist der Projektbeschreibung Punkt B.4. zu entnehmen.
Teilvorhaben RheinPark + Wasserturm:
- Fertigstellung der Bauabschnitte im RheinPark 31.12.2024
- Baubeginn Wasserturm 1. Quartal 2024; Fertigstellung bis 31.12.2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 1. Quartal 2025
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung im RheinPark und für den Wasserturm vo-raussichtlich 1. Quartal 2024. Die Arbeiten müssen zum Baubeginn der temporären Bauten der IGA gGmbH fertiggestellt sein.
Teilvorhaben Kultushafen:
- Baubeginn Kultushafen inkl. vorbereitender Maßnahmen 3. Quartal 2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 3. Quartal 2025 (ggf. auf Ausweichflächen mit anschließendem Transport in den Kultushafen)
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung voraussichtlich 1. Quartal 2026
- Fertigstellung aller Maßnahmen 31.12.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Belzner Holmes und Partner Light-Design
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWPH70T10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.