2022-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Licht- und Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0281
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Licht- und Elektroplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung (Licht- und Elektroplanung) für die Teilvorhaben RheinPark und Wasserturm sowie Kultushafen im Stadtgebiet Duisburg
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Licht- und Elektroplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI.
Die zu erbringende Leistung umfasst:
- RheinPark (Freianlage und Kleinarchitekturen) + Wasserturm
- Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Förderkulissen in Titeln:
1. Konzeption Festbetragsförderung (RheinPark + Wasserturm)
2. Kultushafen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst von der Auftraggeberin nur die in Abschnitt 1 beschriebenen und in den Teilleistungsverzeichnissen aufgeführten Fachplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den RheinPark und den Kultushafen:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 5 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Leistungsbild Technische Ausrüstung für den Wasserturm:
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 55
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 55
Der Leistungsumfang der besonderen Leistungen ist der Projektbeschreibung Punkt B.4. zu entnehmen.
Teilvorhaben RheinPark + Wasserturm:
- Fertigstellung der Bauabschnitte im RheinPark 31.12.2024
- Baubeginn Wasserturm 1. Quartal 2024; Fertigstellung bis 31.12.2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 1. Quartal 2025
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung im RheinPark und für den Wasserturm vo-raussichtlich 1. Quartal 2024. Die Arbeiten müssen zum Baubeginn der temporären Bauten der IGA gGmbH fertiggestellt sein.
Teilvorhaben Kultushafen:
- Baubeginn Kultushafen inkl. vorbereitender Maßnahmen 3. Quartal 2024
- Baubeginn temporäre Bauten der IGA gGmbH 3. Quartal 2025 (ggf. auf Ausweichflächen mit anschließendem Transport in den Kultushafen)
- Beginn der Umsetzung Licht- und Elektroplanung voraussichtlich 1. Quartal 2026
- Fertigstellung aller Maßnahmen 31.12.2026
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV sind:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 10 Wertungspunkte)
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auf-trags)"
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 164 Wertungspunkte)
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Insgesamt können max. 174 Wertungspunkte (= max. Gesamtwertungspunktzahl) erreicht.
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben. Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 5 Wertungspunkte)
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 5,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 750,000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (max. 5 Wertungspunkte)
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
(1) Fachplanung Licht- und Elektroplanung - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 1,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 250.000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand weiterer Unterkriterien bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden je Planungsbereich lediglich die zwei besten Referenzen, d. h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt und anhand der Unterkriterien bewertet.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt in Summe 82 Punkte und ergibt sich aus der Addition der Punkte der einzelnen Planungsbereiche. Da dieses Kriterium mit dem für alle Planungsbereiche einheitlichen Wichtungsfaktor von 2,0 in die Wertung eingeht, können maximal 164 Wertungspunkte (in Summe für zwei Referenzen) erreicht werden.
(1) Planungsbereich Licht- und Elektroplanung
Bewertet werden die beiden besten Referenzen; d. h., die zwei Referenzen, die in der Summe der nachfolgenden Unterkriterien/Aspekte die maximale Punktzahl erreichen.
Für jede Referenz zur Licht- und Elektroplanung werden folgende Aspekte bewertet
:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen,
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen,
- Vergleichbarkeit der Baukosten.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen:
Referenz 1 Außenbeleuchtung in Freianlagen / städtische Plätze / Veranstaltungsgelände o.ä.
Bearbeitungsgebiet im öffentlichen Raum | Nein = 0 Punkte | Ja = 5 Punkte |
Umsetzung umfassender arten-/ naturschutzfachlicher Belange / ökologischer Planungskonzepte | Nein = 0 Punkte | Ja = 5 Punkte |
Innovativ gestaltete Steuerung der Beleuchtungsanlage (Die Defintion bzw. Anforderung an eine innovative Steuerung sind unter Pkt. C.1.3 der Teilnahmebedingungen zu finden) | Nein = 0 Punkte | Ja = 5 Punkte |
Größe des Bearbeitungsgebietes <= 15,0 ha -> 1 Punkt
Größe des Bearbeitungsgebietes > 15,0 ha - < 60,0 ha (Lineare Interpolation)
Größe des Bearbeitungsgebietes >= 60,0 ha -> 10 Punkte
Referenz 2 Außenbeleuchtung von Gebäuden / Kleinarchitekturen o.ä.
Bearbeitungsgebiet im öffentlichen Raum | Nein = 0 Punkte | Ja = 7,5 Punkte |
Umsetzung umfassender arten-/ naturschutzfachlicher Belange / ökologischer Planungskonzepte | Nein = 0 Punkte | Ja = 7,5 Punkte |
Innovativ gestaltete Steuerung der Beleuchtungsanlage (Die Defintion bzw. Anforderung an eine innovative Steuerung sind unter Pkt. C.1.3 der Teilnahmebedingungen zu finden) | Nein = 0 Punkte | Ja = 10 Punkte |
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
Ebrachte Leistungensphasen / Punkte
Punkt 1 = 3 Lph
Punkt 2 = 4 Lph
Punkt 3 = 5 Lph
Punkt 4 = 6 Lph
Punkt 5 = 7 Lph
Punkt 6 = 8 Lph
Vergleichbarkeit der Baukosten (1 bis 6 Punkte je Referenz):
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) = 500.000,00 Euro -> 1 Punkt
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) > 500.000,00. Euro - < 1,00 Mio. Euro -> Lineare Interpolation
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) >= 1,00 Mio. Euro -> 10 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufs-ausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)
b) Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)
c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz):
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 750.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorla-ge entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
b) Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindest-jahresumsätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Fachplanung Licht- & Elektroplanung 250.000,00 Euro (netto)
Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3.1
c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 1,50 Mio Euro (brutto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 250.000,00 Euro (brutto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.. Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte:
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist.
b) Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen:
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte:
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen.
d) Referenzen von vergleichbaren Leistungen:
Der Bewerber hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
a. Fachplanung Licht- und Elektroplanung
e) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Der Bewerber hat darzulegen über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
f) Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität :
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden.
g) Angabe von Nachunternehmerleistungen:
Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 5 Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre erreicht sein muss.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
b) Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 3 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte:
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):
- Projektleiter
- Fachplaner Lichtplanung
- Fachplaner Elektroplanung
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
d) Referenzen von vergleichbaren Leistungen:
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für den folgenden Planungsbereich:
Fachplanung Licht- und Elektroplanung
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis b. genannten Planungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
(1) Bei der ersten Referenz um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Licht- und Elektroplanung für eine dauerhafte Außenbeleuchtung für Freianlagen, städtische Plätze, Veranstaltungsgelände oder ähnliches handelt (eine Referenz darf die Licht- und Elektroplanung für ein temporäres Beleuchtungskonzept beinhalten) und
(2) Bei der zweiten Referenz um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Licht- und Elektroplanung für ein/e Gebäude bzw. Kleinarchitektur handelt und
(3) um Referenzen handelt, bei denen der Bewerber sowohl die Entwurfsphase, als auch die Bauphase bis zur Fertigstellung mindestens einmal komplett durchlaufen hat. Das kann aber auch in der Weise nachgewiesen werden, dass in einem Teil-projekt nur Planungen erbracht wurden und in einem anderen nur die Bauphase begleitet wurde. Maßgeblich ist, dass mindestens einmal in Summe alle Leistun-gen erbracht wurden,
(4) Mindestens ein Referenzprojekt vollständig abgeschlossen (Baufertigstellung) ist
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Planungsbereiche erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Planungsbereiches ist nicht zulässig.
- Im Rahmen der Referenz werden auch solche Referenzprojekte berücksichtigt, die zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, bei denen aber einzelne Leistungsphasen vollständig abgeschlossen sind.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8. und Formblatt 3002a, "Eigenerklärung zur Eignung/Zusatz Referenzen"
e) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt:
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, LandXML, jpg, bmp, txt
- geotechnische Berechungen: Geometrie- und Netzdaten als ASCII-Datei (boe, fen)
- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
f) Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität:
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden:
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Angabe von Nachunternehmerleistungen:
g) Der Bewerber hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB:
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerberge-meinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfah-ren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000 Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbe-denklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbe-scheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist:
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen.
Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
Nachweis: Formblatt 3007 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.