Rahmenvereinbarung über die Betreuung des Aktionsbündnisses „Alkoholfrei Sport genießen“ Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_15_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Betreuung des Aktionsbündnisses „Alkoholfrei Sport genießen“
Gegenstand des Auftrags ist die redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite, die Bereitstellung und Durchführung des Vereinsservices (Aktionsbox), die Konzeption und Umsetzung von personalkommunikativen Maßnahmen, sowie die Weiterentwicklung des Aktionsbündnisses mit dem Motto „Alkoholfrei Sport genießen“.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Leistungen von dem Auftrag erfasst:
- kontinuierliche, redaktionell-fachliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der Inhalte der Webseite und Einpflegen der Aktualisierungen und Weiterentwicklungen in das CMS Typo 3
-Abwicklung der Bestellungen der Aktionsboxen
- Konzeption des Inhalts der Aktionsboxen
- Öffentlichkeitswirksame Präsentation der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ bei Sport- und Verbandsveranstaltungen
- Einsätze eines Infostands z.B. bei bundesweiten Konferenzen, länderbezogenen Veranstaltungen, Events oder Fachtagen
- Erstellen der Texte für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Auswahl von Bildmaterial und Auswertung von Medieninhalten
- Neuentwicklung von Printmedien, Give-aways und Veranstaltungsequipment
Gegenstand des Auftrags ist die redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite, die Bereitstellung und Durchführung des Vereinsservices (Aktionsbox), die Konzeption und Umsetzung von personalkommunikativen Maßnahmen, sowie die Weiterentwicklung des Aktionsbündnisses mit dem Motto „Alkoholfrei Sport genießen“.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Leistungen von dem Auftrag erfasst:
- kontinuierliche, redaktionell-fachliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der Inhalte der Webseite und Einpflegen der Aktualisierungen und Weiterentwicklungen in das CMS Typo 3
-Abwicklung der Bestellungen der Aktionsboxen
- Konzeption des Inhalts der Aktionsboxen
- Öffentlichkeitswirksame Präsentation der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ bei Sport- und Verbandsveranstaltungen
- Einsätze eines Infostands z.B. bei bundesweiten Konferenzen, länderbezogenen Veranstaltungen, Events oder Fachtagen
- Erstellen der Texte für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Auswahl von Bildmaterial und Auswertung von Medieninhalten
- Neuentwicklung von Printmedien, Give-aways und Veranstaltungsequipment
Der Auftrag kann zwei mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Maximale Abrufmenge aus der Rahmenvereinbarung ist 1.364.000 € (ohne USt.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Betreuung des Aktionsbündnisses „Alkoholfrei Sport genießen“
Ort: Kronberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.