FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kyl-FE 77.0608/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
Daten zum Verkehrsaufkommen, oft in Form von Querschnittszählungen, sind zentraler Bestandteil von Planungsprozessen, sie dienen der Dimensionierung von Verkehrsanlagen und der Abwägung der Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen des Verkehrsraums. Ebenso werden in Forschungsprojekten sowie der Verkehrssicherheitsarbeit Daten zum Verkehrsaufkommen benötigt, bspw. zur Evaluation von Maßnahmen oder als Expositionsgrößen bei der Bewertung der Verkehrssicherheit. Im Gegensatz zum Kfz-Verkehr existieren jedoch für den Fußverkehr keine etablierten Methoden abseits von manuellen Verkehrszählungen. Aufgrund des großen personellen und damit finanziellen Aufwands für manuelle Zählungen werden Daten zum Fußverkehrsaufkommen deshalb bisher nur selten erhoben.
Ziel des Projektes ist die Ableitung von Hochrechnungsfaktoren, mit denen (z. B. für Verkehrsplanungen oder Forschungsprojekte) aus Kurzzeitzählungen (Querschnittszählungen) tägliche Aufkommen berechnet werden können. Damit kann der Aufwand zur Erfassung von Fußverkehrsaufkommen deutlich gesenkt und somit ein häufigerer Einbezug dieser Daten in kommunale Planungen und Forschungsprojekte ermöglicht werden. Im Projekt soll auch geprüft, und wenn möglich eine Methodik entwickelt werden, die Hochrechnung durch den Einbezug von Umfelddaten (z. B. Lage der Zählstelle, Umfang der Bebauung und Art der Nutzung in der Umgebung) zu verbessern. Zudem soll im Ergebnis des Projektes eine Methodik vorliegen, mit der aus existierenden Umfelddaten, gestützt durch das Geografische Informationssystem (GIS), Fußverkehrsaufkommen abgeleitet werden kann. Diese Ergebnisse sollen schließlich den Einbezug von Fußverkehrsaufkommen in kommunale Planungsvorhaben sowie in Forschungsprojekte mit geringerem personellem und finanziellem Aufwand ermöglichen. Des Weiteren sollen sie in die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), bspw. die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE), einfließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 77.0608/2022 - Ermittlung von Fußverkehrsaufkommen aus Kurzzeitzählungen und Umfelddaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.