Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 22/013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geflügeltötung im Seuchenfall in NRW
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung besteht bei Geflügelpestausbrüchen in NRW die Notwendigkeit des unverzüglichen und tierschutzkonformen Tötens von Nutz- und Hobbygeflügelbeständen. Auftragsgegenstand ist die planmäßige, unverzügliche, effektive und tierschutzkonforme Tötung und Räumung von Geflügelbeständen im Falle des Auftretens einer Tierseuche entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht", Animal Health Law, AHL) (L 84/1) unter Berücksichtigung der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) in der jeweils geltenden Fassung, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (L174/64), der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (L303/1, Europäische Tierschutz-Schlachtverordnung) , der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (nationale Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012 (BGBl. I S. 2982) sowie den im Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung" enthaltenen Auslegungshinweisen für einen einheitlichen Vollzug in den Bundesländern (https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00045331) Handbuch-Tierschutzueberwachung-Schlachten-2021-12.pdf, soweit diese die Durchführung von Bestandsräumungen betreffen.
Der Auftragsgegenstand umfasst auch das ständige Vorhalten der dazu erforderlichen geeigneten und einsatzbereiten technischen und personellen Mittel durch die Auftragnehmerin sowie die Vorab-Desinfektion und Verladung der Tierkörper in die Container der Tierkörperbeseitigungseinrichtung.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Phasen:
Phase 0 (Stand-by-Phase):
Phase 1 (Aktivierungsphase):
Phase 2 (Verlegungsphase):
Phase 3 (Einsatzphase):
Für die notwendigen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Die Leistungen sind in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026 mit der Option um zweimalige jährliche Verlängerung bis längstens 31.12.2028, sofern eine fortgesetzte ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gesichert erscheint und andernfalls eine effektive Tierseuchenbekämpfung nicht gewährleistet wäre. Außerdem steht die Ziehung der Optionen für die Jahre 2027 und 2028 unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt NRW zur Verfügung stehen.
Über die Inanspruchnahme der Option wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin spätestens bis zum 30.06.2026 bzw. für eine zweite Verlängerung bis zum 30.06.2027 informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tier-svg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYW83EV84R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland
c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.umwelt.nrw.de