Neubau Fahrleitungsanlage Bergheimer Straße
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Fahrleitungsanlage Bergheimer Straße
Ausgeschrieben wird der Neubau einer Fahrleitungsanlage der rnv in Heidelberg. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Tiefbauarbeiten mit der Sondierung der Abwasserhausanschlüsse und Kanäle sowie die Erfassung der Bodenkennwerte, die Lieferung und Aufstellung der Fahrleitungsmaste, der Umbau und die Verstärkung der Fahrleitungsanlage der zweigleisigen Straßenbahntrasse.
Die rnv realisiert als Auftraggeberin, Bauherrin und Betreiberin den Umbau und die Verstärkung der Fahrleitungsanlage in der Bergheimer Straße auf dem Abschnitt Czernyring / Blücherstraße bis Bismarckplatz in Heidelberg.
Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitten realisiert:
Bauabschnitt BA1: Czernyring / Blücherstraße bis Mittermaier Straße (bereits realisiert) Bauabschnitt BA2: Mittermaierstraße bis Bismarckplatz Der erste Bauabschnitt wurde bereits realisiert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der für den Bauabschnitt BA2 benötigten Leistungen.
Der zum Umbau und zur Verstärkung vorgesehene Fahrleitungsabschnitt BA2 beginnt im Bereich des Gleisdreieckes Mittermaierstraße und erstreckt sich durch die Bergheimer Straße bis zum Gleisdreieck Bismarckplatz. Die Gleisdreiecke Mittermaierstraße und Bismarckplatz wurden im Rahmen früherer Maßnahmen bereits umgebaut und erneuert.
Der Bauabschnitt 2 ist ca. 1100 m lang. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Tiefbauarbeiten mit der Sondierung der Abwasserhausanschlüsse und Kanäle sowie die Erfassung der Bodenkennwerte, die Lieferung und Aufstellung der Fahrleitungsmaste, der Umbau und die Verstärkung der Fahrleitungsanlage der zweigleisigen Straßenbahntrasse.
Eine ausführliche Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen enthalten die beigefügten Dokumente Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und 3 000 000 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30841
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.