Spezialtiefbau / Baugrube Erweiterung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud und Verwaltungsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5094-260-31
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialtiefbau / Baugrube Erweiterung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud und Verwaltungsflächen
Spezialtiefbau / Baugrube
50667 Köln Nordrhein-Westfalen
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalunternehmerleistungen zur Abbruch- und Baufeldfreimachung, sowie zur Herstellung der Baugrube mit Spezialtiefbauleistungen. Des Weiteren ist die Ausführungsplanung für die Baugrubenherstellung zu erstellen.
Die Leistungen dienen der Erweiterung des "Wallraf‐Richartz Museums & Fondation Corboud" (WRM) nebst unterirdischer Erschließung durch ein Verbindungsbauwerk zum Bestandsgebäude des WRM. Des Weiteren werden hochwertige städtische Nutzflächen im Bereich der sogenannten Blockrandbebauung am Steinweg errichtet.
Das Baufeld liegt im Bereich der Kölner Altstadt und ist von altrömischen, mittelalterlichen und
neuzeitlichen Bauwerken geprägt. Bekannter Weise verlaufen im Baufeld eine römische
Stadtmauer mit Stadttor (angrenzend) sowie ein römisches Dükerbauwerk.
Nähere Informationen zum Projekt sowie der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Leistungen sind der Anlage "Projektbeschreibung" zu entnehmen.
In der Kölner Altstadt zwischen Martinstraße, Obenmarspforten und Steinweg wird ein Gebäudekomplex errichtet, der die Erweiterung des "Wallraf‐Richartz Museums & Fondation Corboud" (WRM) mit unterirdischer Erschließung durch ein Verbindungsbauwerk zum Bestandsgebäude des WRM beherbergen wird. Des Weiteren werden hochwertige städtische Nutzflächen im Bereich der sogenannten Blockrandbebauung am Steinweg errichtet.
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalunternehmerleistungen zur Abbruch- und Baufeldfreimachung, sowie zur Herstellung der Baugrube mit Spezialtiefbauleistungen. Des Weiteren ist die Ausführungsplanung für die Baugrubenherstellung zu erstellen.
Zuletzt bestand auf dem Baufeld eine blockumfassende Stadthausbebauung "Kaufhaus Kutz" das Anfang der 2000er Jahre bis 1 m unter OK Gelände abgebrochen wurde. Die verbliebenen / abzubrechenden Kellerreste sind 2-3 geschossig.
Bekannte archäologische Strukturen (römisches MW + römisches Stadttor) führen zu geometrischen Einschränkungen in der Neubauplanung und benötigen besondere Vorsicht bei der Baugrubenherstellung; weitere historische Funde unterhalb der Kellerstrukturen des Kaufhaus Kutz sind nicht auszuschließen, weshalb eine enge Begleitung der Bauarbeiten durch die Archäologen des Denkmalpflegebehörde notwendig ist.
Nachfolgend dem Abbruch Kaufhaus Kutz wurden auf dem Baufeld im Zuge des Stadtbahnbaus zwei kreisrunde Schachtbauwerke aus unbewehrten Bohrpfählen hergestellt, die zur Ausführung von Kompensationsinjektonen (Hebungsinjektionen) unter der Umfeldbebauung genutzt wurden. Vorgenannte Schachtbauwerke wurden nach Abschluss der U‐Bahn‐Baumaßnahme oberflächig rückgebaut und verfüllt. Aus den Injektionstäitgkeiten sind im Baugrund Injektionsrohre und Verpressgut zu erwarten, die im Detail nicht bekannt sind.
Die U‐Bahn‐Röhren schneiden heute im östlichen Baufeld in das Baufeld ein, weshalb hier eingeschränkte Baufreiheit (Schutzzone) für Gründungspfähle, Ankerungen und Verbauwandfüße besteht. (keine Einleitung von Vertikalkräften; keine Gestattung für Rückverankerungen)
Für das Baufeld besteht ein allgemeiner Kampfmittelverdacht aufgrund von nachweislich erfolgten Bombardierungen, jedoch kein konkreter Verdachtspunkt. Die mit dem Rückbau "Kaufhaus Kutz" eingebrachten Kellerverfüllungen sind nachkriegszeitlich entstanden, enthalten jedoch Schrottreste.
Nähere Informationen zum Projekt (Bauverfahren, Bauablauf) sowie weitere im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage "Projektbeschreibung" zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber beziehungsweise Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers beziehungsweise der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber beziehungsweise Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben und nachrangig den Umsatz berücksichtigen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen beziehungsweise erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen".
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Absatz 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Absatz 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
b) Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke verwenden.
zu a) daraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren durch vergleichbare Planungs- und Baumaßnahmen einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens brutto 5 Mio. EUR pro Jahr erzielt hat. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
zu b) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu 10 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - ggf. in einer Bietergemeinschaft - tätig war,
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche
Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die
anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene
Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben
werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke verwenden.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
zu a) Referenzen mit Angaben:
1. zum Jahr der Planungs- und Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung),
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3. zur Größe des Bauwerks (BGF),
4. zur konkret erbrachten Leistung (Planung/Bau),
5. zum Auftraggeber mit Ansprechpartner einschl. Telefonnummer,
6. zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 600),
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch
einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren(z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG),behalten sich die Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 11 Abs. 3 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der Vergabeplattform die gegenwärtig vorhandenen Informationen zusammengetragen hat. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 Abs. 3 EU VOB/A Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Die Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html