Neubau Blaulichtzentrum Oberkochen - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3+8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberkochen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Blaulichtzentrum Oberkochen - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3+8
Die Stadtverwaltung Oberkochen plant derzeit den Neubau eines „Blaulichtzentrums“ am Standort Kapellenweg 9 in Oberkochen. Damit sollen künftig alle örtlichen Rettungs- und Sicherheitsorganisationen, also Polizei, Feuerwehr und DRK, unter einem Dach angesiedelt werden.
Mit der bisherigen Planung ist das Ingenieurbüro Merkle Ingenieurgesellschaft aus Heidenheim beauftragt. Die bisherige Planung ist zwingend zu übernehmen und wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Mit der weiteren Planung soll unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens bzw. Beauftragung begonnen werden.
Aktuell ist die Entwurfsplanung abgeschlossen und das Baugesuch wird in den nächsten Wochen eingereicht.
Die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich ca. 12,0 Mio. € brutto (KG200-700).
Die Bauausführung soll 2024 beginnen und eine Fertigstellung ist für Ende 2025 geplant.
73447 Oberkochen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1-3+8, Leistungsphasen 5-9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 1.040 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzen Unternehmen Fachplanung Technische Ausrüstung AG1-3 gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
Zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone II, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten gem. HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.20218 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Bepunktung der Projektmerkmale:
— Projekttyp Funktionsgebäude der öffentlichen Hand wie Feuerwachen, Betriebshöfe, Stadthallen, Schulgebäude oder Vergleichbares: 200 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (AG1-3) > = [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (AG1-3) < [Betrag gelöscht] EUR und > = [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 5-9: 70 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
— Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Anlagentechnik oder vergleichbares).
(Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 vergleichbare Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9
Siehe Punkt II.2.9
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Ausschlusskriterium),
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Ausschlusskriterium),
i) Eigenerklärung Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
j) Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
(Ausschlusskriterium),
k) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.