Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung Referenznummer der Bekanntmachung: TEC-NW 2-311/10/24625
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung
Duisburg
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für 46,9 km Strecke, 56 Brücken, 14,8 km Stützwände, 36,3 km Schallschutzwände
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung.
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Land: Deutschland
Die hier vorliegende Vertragsänderung beinhaltet den Nachtrag 32 des AN und umfasst weitere Fachtechnische
Bohrüberwachungen sowie die Teilnahme an Besprechungsterminen.
Bisherige Vertragsänderungen:
- Nachträge 1,2,5-10,13,14,15,16,19,21-27,28,29,30,31
(Los 1+2 MKA 32)
Die bestehenden geotechnischen Berichte sowie geotechnischen Stellungnahmen inkl. der Empfehlung zu weiterengeotechnischen Untersuchungen des anstehenden Bodens wurden bereits vom AN erstellt. Somit wäre im Rahmen derTeilnahme an Besprechungsterminen zu dieser Thematik sowie der Fachtechnischen Bohrüberwachung ein wesentlich erhöhterEinarbeitungsaufwand für einen anderen AN gegebenEin Wechsel des AN würde nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung und Vergabeaufwand führen, sondern ist auch mit einemerheblichen Aufwand für die Einarbeitung in die bisherigen Planunterlagen verbunden. Zudem ist eine aufwendige Koordinationmit der Planung notwendig.