Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform" Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform"
Die LUBW beschafft IT-Dienstleistungen für die Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform".
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Für die Entwicklung und Einrichtung der neuen Fachanwendung Kompensationsverzeichnis benötigt die LUBW Unterstützung in allen Phasen des Software-Entwicklungsprozesses (Anwendungsentwicklung) sowie während der anschließenden Betriebs- und Wartungsphase (Service Management). Die Webanwendung ist auf Basis einer Low-Code-Plattform zu entwickeln, die es dem Auftraggeber mit der Unterstützung des Auftragnehmers erlaubt, auf einfache und effiziente Art und Weise und ohne tiefgreifende Programmiernotwendigkeiten eine entsprechende Anwendungslösung für das Kompensationsverzeichnis bereitzustellen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Projektleitung und -organisation sowohl während der Anwendungsentwicklung, als auch während der Betriebs- und Wartungsphase und stellt dem Auftraggeber eine für die zu entwickelnde Fachanwendung passende Plattformkonfiguration zur Verfügung. Während der Phase der Anwendungsentwicklung, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber außerdem über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg, d. h. von der Anforderungsanalyse und Konzeption bis hin zum Rollout der Anwendung für den Produktivbetrieb. Anschließend erbringt der Auftragnehmer während des Produktivbetriebs zudem Leistungen im Rahmen eines Service Managements (Administratoren- und Anwenderschulungen, Wartung und Pflege sowie optional den technischen Betrieb).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802], Kriterienkatalog zur Funktionalität der Low-Code-Plattform [Anlage 603], das Preisblatt [Anlage 803] sowie auf den EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 906_01] und den EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 906_02] verweisen.
Der Bewerber hat mindestens ein (1) bis maximal drei (3) Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen [zur Implementierung einer Webanwendung auf Basis einer Low-Code Plattform].
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn der Beginn der Projektinitialisierung (Kick-off) zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) liegt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 HS. 2 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekte angeben, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in Summe erreichten Punkte gemäß nachstehender Tabelle. Jedes eingereichte Referenzprojekt wird eigenständig bewertet. Pro Referenzprojekt könne n maximal 44 Punkte erzielt werden. Insgesamt können für die maximal vier (3) Referenzprojekte bis zu maximal 132 Punkte (3 x 44 = 132) erzielt werden.
Punkteverteilung pro Referenzprojekt
Kriterien zur Bewertung des Projektumfangs
Kriterium Projektumfang
- Referenz mit > = 500 PT (ohne Betrieb, Wartung & Pflege oder Schulungen) = 6 Punkte
- Referenz mit 250 bis 500 PT (ohne Betrieb, Wartung & Pflege oder Schulungen) = 4 Punkte
- Referenz < = 250 PT (ohne Betrieb, Wartung & Pflege oder Schulungen) =2 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterium Leistungsbestandteile
- Referenz mit Entwicklung inkl. Betrieb UND Wartung & Pflege = 6 Punkte
- Referenz mit Entwicklung inkl. Wartung & Pflege = 4 Punkte
- Referenz mit Entwicklung = 2 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterium Status
- Referenz mit abgeschlossener Inbetriebnahme = 8 Punkte
- Referenz mit Status Rollout = 6 Punkte
- Referenzen mit dem Status in der Testphase = 4 Punkte
- Referenz mit dem Status in Entwicklung = 2 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterien zur Bewertung der Art der Leistungserbringung
Kriterium Umwelt
- Referenz aus dem Bereich Umwelt = 4 Punkte
- Referenz aus einem anderen rechtlich-regulierten Bereich = 2 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterium Verwendung Low-Code Plattform
- Referenz, bei der die Prozessdefinitionen (Business-Logik), das funktionale Front-End sowie das zentrale Datenmanagement
medienbruchfrei mit (grafischen) Unterstützungsfunktionalitäten und konfigurierbaren Bausteinen der Low-Code Plattform
entwickelt wurden = 8 Punkte
- Referenz, bei der für die Prozessdefinitionen (Business-Logik), das funktionale Front-End oder das Datenmanagement neben
Plattformfunktionalitäten in zusätzlicher Codier-/Programmieraufwand und damit keine Ende-zu-Ende Implementierung
medienbruchfrei über die Low-Code Plattform möglich war = 4 Punkte
- Keine Referenz oder Referenz, bei der die Entwicklung mit der Low-Code Plattform nur einen geringfügigen Anteil an der
entwickelten Webanwendung ausmacht = 0 Punkte
Kriterium systematisches Anforderungsmanagement
- Referenz mit systematischem Anforderungsmanagement = 4 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterium Barrierefreiheit nach BITV 2.0
- Referenz mit Berücksichtigung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 = 4 Punkte
- Keine Referenz = 0 Punkte
Kriterium Onlinezugangsgesetz (OZG)
- Referenz mit einer Anwendung aus dem Bereich OZG = 4 Punkte
- Keine entsprechende Referenz = 0 Punkte
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) je Referenzprojekt die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die mindestens ein (1) bis maximal drei (3) Referenzprojekte zusammen jeweils mit der Anlage 207 "Referenzen Unternehmen" auszufüllen und diese zusammen mit einer Kopie des eventuell vorhandenen Zertifikates als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) abzugeben:
1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner
haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber- / Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres Angebots) ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische
und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierter Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen (das heißt alle gültigen Eintragungen wiedergebenden) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen. Besteht für das einzelne Mitglied keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Besteht für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmern keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
Der Bewerber hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. eine Erklärung, dass ggf. keinen Eintragungspflicht besteht als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) des Versicherungsunternehmens über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Einfache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Versicherung muss unter Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Im Falle, dass der Bewerber über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Implementierung von Webanwendungen auf Basis einer Low-Code Plattform] der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
- 500.000,00- EUR (netto)
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Implementierung von Webanwendungen auf Basis einer Low-Code Plattform] in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Implementierung von Webanwendungen auf Basis einer Low-Code Plattform ] der Bewerber- / Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) sind mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen [zur Implementierung einer Webanwendung auf Basis einer Low-Code Plattform] in dem Zeitraum seit dem 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat)
- der Projektbezeichnung [Implementierung einer Webanwendung auf Basis einer Low-Code Plattform], einschließlich einer
Beschreibung welche Leistungen durch den Referenznehmer ausgeführt worden sind];
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer;
ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Erbringungszeitraums
- des aktuellen Projektstatus Phase in der sich das Projekt befindet
- den Umfang der Entwicklungsleistung am Gesamtprojekt in Personentagen
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers, Referenzgebers) inkl. Ansprechperson zur Bestätigung
der Referenzen unter Angabe für welchen (Wirtschafts-)Bereich das Projekt durchgeführt wurde (Umwelt, anderer rechtlich
regulierter Bereich oder sonstiger Bereich),
Angaben sind nur zu machen, sofern den dort enthaltenen Informationen keine Geheimhaltungs- oder Datenschutzprinzipien entgegenstehen. Bei Nichtangabe aufgrund von Geheimhaltung ist der Grund für das Geheimhaltungsprinzip anzugeben und zu begründen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (bzw. bei einem offenen Verfahren zur Einreichung des Angebots) (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens eins (1) und maximal drei (3) Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nur diejenigen Referenzprojekte, die die Anforderungen erfüllen, werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens ein (1) und maximal drei (3) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots) einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 906_01] und ein EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 906_02] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar sind, werden festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat und für Präsenztermine beim Auftraggeber die aktuellen Impfbestimmungen für externe Teilnehmer zu erfüllen sind (z. B. Masernimpfung, COVID-Impfung). Der Schriftverkehr (Angebote, Rechnungen, Korrespondenz, sonstige Schriftstücke) sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.
3. Datenschutz (Art. 13, 14 DS-GVO)
3.1 Verantwortlicher der Datenverarbeitung
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe
E-Mail: [gelöscht]
3.2 Kontaktdaten der Behördlichen Datenschutzbeauftragten
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe
E-Mail: [gelöscht]
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für eine entsprechende Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung Bezug Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
5. Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung
Seit dem 1. Juli 2013 dürfen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,- EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem / ihrem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG [Anlage 351 "Verpflichtungserklärung LTMG"] abzugeben.
Die Verpflichtungserklärung ist auch von einem Unterauftragnehmer / Nachunternehmer und eignungsverleihenden Unternehmen abzugeben, sofern der Auftragswert, den der Unterauftragnehmer / Nachunternehmer oder das eignungsverleihende Unternehmen erbringt, 10.000,- EUR (netto) übersteigt.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen zur DS-GVO
Im Falle der Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 Abs. 3 DS-GVO) gemäß Anlage 352 "Auftragsverarbeitungsvertrag" abzuschließen.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. d. DS-GVO müssen, von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, an den / die der Auftrag vergeben werden soll, vor der Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von fünf (5) Kalendertagen an diesen übermittelt werden. Erfolgt keine Übermittlung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur DS-GVO behält sich der Auftraggeber in diesem Falle die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z. B. in Form von Preisdifferenzen, vor.
7. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Weitergehende Informationen zu Ziffer 1 bis 7 sind der Anlage 900 (Kapitel 6.5) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YW8LTH6GV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de