Rahmenvereinbarung für Bürodrehstühle und Besucher- und Besprechungsstühle
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Bürodrehstühle und Besucher- und Besprechungsstühle
1. Gegenstand der Ausschreibung/ Vorbemerkung Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen:
Los 1 Bürodrehstühle;
Los 2 Bürodrehstühle NPR 1813;
Los 3 Bürodrehstühle mit Gewichtsautomatik;
Los 4 Steh- und Sitzhilfen;
Los 5 Besucher- und Besprechungsstühle
Bürodrehstühle
Karlsruhe
Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Los 1: Bürodrehstühle
Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 30.04.2027.
Alle in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen.
Bürodrehstühle NPR 1813
Karlsruhe
Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Los 2: Bürodrehstühle NPR 1813
Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 30.04.2027.
Alle in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen.
Bürodrehstühle mit Gewichtsautomatik
Karlsruhe
Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Los 3: Bürodrehstühle mit Gewichtsautomatik
Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 30.04.2027.
Alle in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen.
Steh- und Sitzhilfen
Karlsruhe
Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Los 4: Steh- und Sitzhilfen
Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 30.04.2027.
Alle in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen.
Besucher- und Besprechungsstühle
Karlsruhe
Die Stadtverwaltung Karlsruhe, vertreten durch das Hauptamt Abt. Zentrale Vergabestelle/ Einkauf (Auftraggeberin) schreibt, im Rahmen eines offenen Verfahrens die stadtweite Beschaffung von Bürodrehstühlen, Besucher- und Besprechungsstühlen aus. Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle. Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Auftragnehmer für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben, der in Ziffer 4 erläutert wird.
Aus den Rahmenvereinbarungen bedienen sich ca. 36 städtischen Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie die 6 Dezernate mit ihren angeschlossenen Stabstellen. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Los 5: Besucher- und Besprechungsstühle
Verlängerung um jeweils 12 Monate bis maximal 30.04.2027.
Alle in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über;
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Stühle über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder ein Umweltmanagementsystem gleichwertiger Art.
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Stühle über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 9001 oder einem Qualitätsmanagementsystem gleichwertiger Art.
Alle Mindestanforderungen und Bestimmungen aus den Vergabeunterlagen müssen erfüllt und die im Angebot gemachten Zusagen und Angaben eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E48952866.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Teststellung:
Zur Ermittlung und Bewertung der angebotenen Leistung-Qualität wird eine Teststellung (voraussichtlich KW 9/23) unter Einbeziehung eines Gremiums in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt.
Die Teststellung dient einerseits der Überprüfung der Leistungsangaben im schriftlichen Angebot (sog. verifizierende Teststellung) und andererseits der Bewertung der Angebote in fachlicher Hinsicht (sog. wertende Teststellung).
Im Rahmen der Teststellung wird daher zunächst jeweils die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung - Teil B verifiziert.
Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).