Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-050-GBG

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geldern-bau.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DBV5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DBV5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planen und Bauen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Estricharbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2022-050-GBG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau städtische Realschule Geldern;

Gewerk: Estricharbeiten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214220 Bau von weiterführenden Schulen
45210000 Bauleistungen im Hochbau
45000000 Bauarbeiten
45262320 Estricharbeiten
45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Hauptort der Ausführung:

Neubau städtische Realschule, Am Rodenbusch 19 b, 47608 Geldern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau städtische Realschule in Geldern:

Gewerk: Estricharbeiten

.

5.500 m² Zementestrich als Heizestrich liefern und einbauen; 5.500 m² Estrichzusatzmittel als Zulage zum Estrich liefern und untermischen; 5.500 m² Faserarmierung für Estrich liefern und einbauen; 5.500 m² Bauwerksabdichtung unter Estrich; 2.500 m² Zementgebundene Ausgleichsdämmung, d = 2 cm i.M. liefern und einbauen; 500 m² Zementestrich als Ausgleichsestrich

.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 17/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) erbeten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

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1. Geforderte Eignungskriterien:

a) Eintragung in das Handelsregister

b) Eintragung in das Berufsregister (IHK oder Handwerkskammer)

c) Eintragung in die Berufsgenossenschaft

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2. Mittel der Nachweisführung:

Die Nachweise können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

.

3. Hinweis auf Gewerbezentralregisterauszug:

Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zudem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

.

1. Geforderte Eignungskriterien:

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a) Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

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b) Erklärung über den gesamten Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - und zwar unabhängig von der Art der erbrachten Leistungen (allgemeiner Netto-Jahresumsatz).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

.

2. Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

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a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.

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b) durchschnittlicher allgemeiner Netto-Jahresumsatz mindestens 100.000 EUR (netto)

.

3. Mittel der Nachweisführung:

Der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Unternehmensversicherung und die Eigenerklärung über den allgemeinen Netto-Jahresumsatz können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

.

Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

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1. Geforderte Eignungskriterien:

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a) Nachweis über mindestens 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare und abgeschlossene Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren.

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b) Angaben über die Anzahl der in dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitskräfte untergliedert in einzelne Berufsgruppen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

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2. Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

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a) Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen erbracht wurden, der Auftragswert je Referenzprojekt mindestens 30.000 EUR (netto) betrug und das Projekt in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des 5-jährigen Zeitkorridors ist der Monat Januar 2023.

.

b) Die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr beschäftigten Arbeitskräfte muss insgesamt mindestens 6 betragen haben.

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3. Mittel der Nachweisführung:

Die Nachweise über die vorgenannten Mindestanforderungen können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind dann auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

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1. Bedingungen für den Auftrag:

.

a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB

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b) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG

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c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland

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d) Mittel der Nachweisführung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) und der Eigenerklärung auf dem Formblatt 4 (Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit ein entsprechender Nachweis betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, ist auch von präqualifizierten Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Das Formblatt 6 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland) ist von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.

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2. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:

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a) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK

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b) Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,

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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,

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d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,

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e) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EStG,

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f) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO,

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g) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

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3. Sicherheiten:

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a) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.

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b) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

.

a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.

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b) Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.

.

c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.

.

d) Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 1 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 2 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied - sofern nicht durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis abgedeckt - in jedem Fall die Formblätter 2 und 4 sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 und 11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.

Zudem hat jedes Bietergemeinschaftsmitglied auch unabhängig von einer etwaigen Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis in jedem Fall das Formblatt 6 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.

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e) Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sogenannte Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8 einzureichen.

.

f) Beabsichtigt ein Bieter im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 9 auszufüllen.

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g) Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 zu erläutern.

.

h) Auf Verlangen des Auftraggebers haben diejenigen Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor der Auftragserteilung die Formblätter VHB 221 und/oder 222 sowie 223 einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXPTY65DBV5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

.

Nach § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022

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Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürtgenwald
Hürth
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Jülich
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