Ausschreibung der Dienstleistung der Umsetzung einer Betrieblichen Altersvorsorge Referenznummer der Bekanntmachung: 22/betriebliche Altersvorsorge/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Dienstleistung der Umsetzung einer Betrieblichen Altersvorsorge
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Dienstleistung der Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf bundesweite Standorte
Gesucht wird ein Dienstleister , der die gesamte Abwicklung und Betreuung des Prozesses für die betriebliche Altersvorsorge übernimmt. Der Auftraggeber geht aktuell von ungefähr 800 Verträgen aus. Bei dieser Anzahl handelt es sich lediglich um eine Schätzung des Auftraggebers zur besseren Kalkulation der Angebote. Der zukünftige Auftragnehmer kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Zu der Abwicklung und Betreuung des Prozesses zählen folgende Aspekte:
- Persönliche und individuelle deutschsprachige Beratung der Mitarbeitenden (telefonisch und ggf. persönlich vor Ort, vgl. Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung) sowie Unterstützung beim Ausfüllen der notwendigen Antrags- bzw. Vertragsdokumente
- Betreuung der ca. 60 Bestandsverträge bei der der Zürich Versicherung
- Begleitendes individualisierbares Informationsmaterial für interne Marketingzwecke (z.B. Flyer, eine Präsentation etc.)
- Bereitstellung, Erstellung und Weiterleitung der Verträge an den Arbeitgeber
- Einrichtung und Pflege eines online Verwaltungsportals innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss mit der Möglichkeit von Echtzeit Reports (z.B. Auswertung der Anzahl der Verträge, die Höhe des Gesamtsparbetrags für die BwFPS etc.)
- Zugang zu dem o.g. Verwaltungsportal für alle Mitarbeitenden, die eine betriebliche Altersvorsorge nutzen (mit Einsicht der aktuellen Einzahlungen etc.)
- Option: Haftungsübernahme im Falle einer möglichen Insolvenz der Versicherung
Außerdem hat der Dienstleister folgende verschiedene Anlageformen für die betriebliche Altersvorsorge anzubieten:
1) Sicherheitsorientiert: verlässlich, garantierte Mindestverzinsung
2) Renditeorientiert: risikofreudiger, erhöhte Renditechancen
3) Hybrides Model: (flexible) Mischung aus 1) und 2)
Der geschätzte Gesamtwert von 5.538.355,20 EUR entspricht dem geschätzten Auftragswert § 3 Absatz 11 Nummer 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Dienstleistung der Umsetzung einer Betrieblichen Altersvorsorge
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Land: Deutschland
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU6ENJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.