Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - Küchenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anne-Frank-Gesamtschule, Sanierung Mensa - Küchenplanung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Küchenplanung für die Sanierung der Mensa der Anne-Frank-Gesamtschule in Gütersloh. Insbesondere sollen die Mensaküche und der dazu gehörige Personalbereich saniert, der Speiseraum renoviert sowie die Lüftungsanlage und sämtliche haustechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) erneuert werden.
Die hier abgefragten Leistungen der Küchenplanung betreffen die Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen, hier Küchenplanung).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh ist Trägerin der Anne-Frank-Gesamtschule, Saligmannsweg 40, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.100 Schüler*innen und 110 Lehrer*innen.
Geplant ist eine Sanierung, die sich auf die Mensaküche und den dazu gehörigen Personalbereich, die Renovierung des Speiseraumes, die Erneuerung der Lüftungsanlage und sämtlicher haustechnischer Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär) erstreckt. Außerdem sollen die bestehenden, bereits entkernten WC-Anlagen neu aufgebaut und ein zusätzliches Behinderten-WC geschaffen werden. Auch soll ein Kiosk eingeplant werden, der außerhalb der Mensaöffnungszeiten die Möglichkeit bietet, Snacks und sonstige Kleinigkeiten zu erwerben. Ferner soll geprüft werden, ob die Installation einer Lehrküche möglich ist. Die zu erneuernde Bruttogrundfläche beträgt ca. 1.400 m². Durch die Erneuerung von Boden, Unterdecke, Wandanstrich und/oder –bekleidungen, Möbeleinbauen und durch ein interessantes Beleuchtungskonzept soll eine ansprechende räumliche Gestaltung geschaffen werden. Der Speiseraum soll Sitzplätze für etwa 200 Schüler*innen bieten, wobei mehr Essensplätze zu mehr Flexibilität in der Pausenorganisation führen. Es müssen Raumflächen geschaffen werden, damit die erforderlichen Hygienebereiche (Schwarz-/Weiß-Trennung, abgetrennter Spülbereich, separate Umkleiden für die Mitarbeiter*innen) umgesetzt werden können. Die haustechnischen Anlagen (Elektrik, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung) und die Küchenausstattung entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Sie sind abgängig und müssen erneuert werden. Dazu zählt auch der Bau eines neuen Fettabscheiders. Die Mensaküche ist gemäß dem „Cook-and-Chill“-System zu konzipieren, wobei täglich ca. 300 Essen ausgegeben werden sollen.
Während der Hauptbaumaßnahme ist ein Provisorium für die Mensa zu schaffen. Alle erforderlichen Leistungen der hier maßgeblichen Küchenplanung für die Errichtung und den Rückbau des Provisoriums sind ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Die hier abgefragten Leistungen der Küchenplanung betreffen die Leistungsphasen 1-3 und 5 bis 9 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen, hier Küchenplanung), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär (TGA-HLS) und die Technische Ausrüstung Elektro (TGA-Elektro). National werden insbesondere die Tragwerksplanung, der Brandschutz, die Raumakustik und Leistungen der Prüfstatik vergeben (§ 3 Abs. 9 VgV).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen, insbesondere bei Beauftragung der Leistungsphase 9.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI (Beauftragungsstufe 2) und 9 (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragunggsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, Angabe zu KMU und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG, Abgabe entsprechender Eigenerklärungen durch Unterauftragnehmer oder beauftragten Verleihunternehmen,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
8. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 („Russland-Sanktionspaket“),
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ: Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ingenieurleistungen TGA, Küchenplanung) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und den Nachweis nach vorstehender Ziffer 1. vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5).
Mindestanforderungen:
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekte, die folgende Kriterien erfüllen:
• über Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI, Küchenplanung (oder dem vergleichbare Leistungen),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 jeweils noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt unterfiel in der genannten Anlagengruppe mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
• und das Projekt hatte eine Mindestbausumme von EUR 0,5 Mio. netto der Kostengruppen 471 und 600 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten).
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Anlagengruppen, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppen 471 und 600 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung, aus der durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Ingenieure (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens einem in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekt, das alle nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• über Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI, Küchenplanung (oder dem vergleichbare Leistungen),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei dem mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 jeweils noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt unterfiel in der genannten Anlagengruppe mindestens Honorarzone II nach HOAI (oder vergleichbar),
• und das Projekt hatte eine Mindestbausumme von EUR 0,5 Mio. netto der Kostengruppen 471 und 600 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) .
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Anlagengruppen, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppen 471 und 600 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
§ 75 Abs. 2 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.