Nintex Workflow und Formulare Engine Referenznummer der Bekanntmachung: 1494-NR-Nintex Workflow- und Formulare Engine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Nintex Workflow und Formulare Engine
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Kauf) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Nintex Workflow" und "Nintex Forms" im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Die BWI nutzt mit der Einführung von SharePoint 2010 im Jahre 2011 Nintex zur Abbildung von zum Teil geschäftskritischen Workflows bzw. technische Abbildung und Unterstützung von Geschäftsprozessen.
Aktuell werden die Nintex Workflow und Forms Lizenzen als Farmsolution in der bestehenden SharePoint 2016 Farm genutzt.
Es sollen die folgenden Leistungen vergeben werden:
• die dauerhafte Überlassung von Neulizenzen sowie die Aufstockung von Bestandslizenzen einschließlich der Einräumung nicht-ausschließlicher Nutzungsrechte für BWI und Endkunden.
• die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen an den eingesetzten Produkten
Nintex Workflow und Pflegeleistungen
BWI
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Kauf) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Nintex Workflow" im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Die BWI nutzt mit der Einführung von SharePoint 2010 im Jahre 2011 Nintex zur Abbildung von zum Teil geschäftskritischen Workflows bzw. technische Abbildung und Unterstützung von Geschäftsprozessen.
Aktuell werden die Nintex Workflow Lizenzen als Farmsolution in der bestehenden SharePoint 2016 Farm genutzt.
Es sollen die folgenden Leistungen vergeben werden:
• die dauerhafte Überlassung von Neulizenzen sowie die Aufstockung von Bestandslizenzen einschließlich der Einräumung nicht-ausschließlicher Nutzungsrechte für BWI und Endkunden.
• die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen an den eingesetzten Produkten
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend
"Optionszeitraum" genannt.
Verlängerungsoption s.o.
Nintex Forms und Pflegeleistungen
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich begrenzte Überlassung von Lizenzen (Kauf) inkl. Softwarepflege und Support für die Software "Nintex Forms" im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten nach § 21 Abs. 6 VgV abgeschlossen.
Die BWI nutzt mit der Einführung von SharePoint 2010 im Jahre 2011 Nintex zur Abbildung von zum Teil geschäftskritischen Workflows bzw. technische Abbildung und Unterstützung von Geschäftsprozessen.
Aktuell werden die Nintex Forms Lizenzen als Farmsolution in der bestehenden SharePoint 2016 Farm genutzt.
Es sollen die folgenden Leistungen vergeben werden:
• die dauerhafte Überlassung von Neulizenzen sowie die Aufstockung von Bestandslizenzen einschließlich der Einräumung nicht-ausschließlicher Nutzungsrechte für BWI und Endkunden.
• die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen an den eingesetzten Produkten
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1827ca9122a-787b62ed9faede61
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1827ca9122a-787b62ed9faede61
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1827ca9122a-787b62ed9faede61
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.