Anpassung der Schnittstelle zur Fahrzeugsteuerung RNV Variobahnen aufgrund Ersatzbeschaffung von Bordnetzumrichtern - hier: Hardwareanpassung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6214650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung der Schnittstelle zur Fahrzeugsteuerung RNV Variobahnen aufgrund Ersatzbeschaffung von Bordnetzumrichtern - hier: Hardwareanpassung
Im Laufe der Projektdurchführung ergaben sich zusätzlich für den universellen Einsatz des neuen mit WTB ausgerüsteten Bordnetzumrichters geänderte technische Anforderungen.
Im Laufe der Projektdurchführung ergaben sich zusätzlich für den universellen Einsatz des neuen mit WTB ausgerüsteten Bordnetzumrichters geänderte technische Anforderungen.
− Alternativer Anschlussstecker (Kabelpeitsche) ohne Datenbus Verdrahtung mit Kodierung „MVB“
− Mechanischer Halter für nicht verwendeten Stecker und DVB-Bus Durchschleifung im Gegenstecker
− Kodierung des vorhandenen Steckers mit „DVB“.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2, ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zulassen.
Dies ist in diesem Fall gegeben.
Die DVB Schnittstelle ist eine Eigenentwicklung von ehemals Bombardier Transportation jetzt Alstom Transportation Germany und eine Schnittstellenbeschreibung nicht existiert. Des Weiteren wäre eine Anpassung der Fahrzeugsoftware notwendig. Diese kann ebenfalls nur der
Fahrzeughersteller (BT/Alstom) vornehmen.
Es liegt für die „DVB-Schnittstelle“ keine bekannte Norm zugrunde und die rnv hat keine technische Beschreibung vorliegen. Aus diesem Grund kann kein Bieter dieses Kriterium erfüllen. Vor diesem Hintergrund besteht keine Alternative dazu als die Leistung der „DVB-Kompatibilität“ von BT/Alstom zu beziehen - auch aus
zulassungstechnischen Gründe wegen der Änderung der Fahrzeugsoftware.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachtrag "Anpassung Schnittstelle"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland