Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 116-328571)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge sowie eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des vg. Bundesprogramms" beantragt. Details siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-328571

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3
Los-Nr.: Einzellose 6 und 9
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDM3J/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via:https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDM3J

muss es heißen:

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 13.06.2022 in Bezug auf die Einzellose 6 und 9.

Die in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 geänderten Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBVG/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.

Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBVG

Abschnitt Nummer: II.1.4
Los-Nr.: Einzellose 6 und 9
Anstatt:

Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge sowie eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des vg. Bundesprogramms" beantragt. Details siehe Vergabeunterlagen.

muss es heißen:

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 13.06.2022 in Bezug auf die Einzellose 6 und 9.

Aufgrund der Anpassung des ursprünglich ausgeschriebenen Gebiets in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Rhein-Sieg-Kreises in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf Einzellos 6 und/ oder Einzellos 9 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt.

Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBVG/documents ) entnommen werden.

Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge sowie eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des vg. Bundesprogramms" beantragt. Details siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Los-Nr.: Einzellose 6 und 9
Anstatt:

1. Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Erklärungen im Formular „Teil-nahmeantrag“. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

2. Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe im Formular „Teilnahmeantrag“.

Hinweis für III.1.1 - III.1.3:

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die auf dem Vergabeportal (https://www.vmp-rhein-land.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD57V/documents) bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:

- Teilnahmeantrag

- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)

- Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern/Eignungsleihe)

- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleiher

Erklärungen / Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:

- Eigenerklärung Ausschlussgründe

- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis

- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Kopien der Bilanzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssumme im Auftragsfall vertragsgemäß angepasst werden.

- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)

Fehlende Erklärungen im Teilnahmeantrag können unter Fristsetzung nachgefordert werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bewerber die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.

muss es heißen:

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 13.06.2022 in Bezug auf die Einzellose 6 und 9.

1. Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Erklärungen im Formular „Teil-nahmeantrag“. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

2. Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe im Formular „Teilnahmeantrag“.

Hinweis für III.1.1 - III.1.3:

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die auf dem Vergabeportal (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBVG/documents ) bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:

- Teilnahmeantrag

- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)

- Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern/Eignungsleihe)

- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleiher

Erklärungen / Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:

- Eigenerklärung Ausschlussgründe

- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis

- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Kopien der Bilanzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssumme im Auftragsfall vertragsgemäß angepasst werden.

- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern

- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)

Fehlende Erklärungen im Teilnahmeantrag können unter Fristsetzung nachgefordert werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bewerber die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.

Abschnitt Nummer: VI.3
Los-Nr.: Einzellose 6 und 9
Anstatt:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Das mit Datum vom 20.05.2022 eingeleitete und zwischenzeitlich aufgehobene (gleichlautende) Vergabeverfahren wird durch dieses Vergabeverfahren ersetzt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV). Auf der ersten Stufe (Teilnahmewett-bewerb) haben die Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung und des Begleitdokuments https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDM3J/documents genügen müssen.

Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote über das Vergabeportal (s. obenstehender Link) unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Sofern sich im Verlauf der Teilnahme-/Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahme-/Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Unterlagen die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.

Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.

Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz https://www.vmp-rheinland.de,https://www.breitbandausschreibungen.de und das Portal https://ted.europa.eu bekannt gemacht.

Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen.

Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote ent-sprechend zu überarbeiten. Weiterführende Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig ausschließlich über das Vergabeportal (www.vergabe.nrw.de / www.vmp-rheinland.de) an die Vergabestelle zu richten.

muss es heißen:

Aufgrund der Anpassung des ursprünglich ausgeschriebenen Gebiets in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG (Ä-BekM). Mit der Ä-BekM soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren auf die Einzellose 6 und 9 zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten BekM (auch) auf Einzellos 6 und/ oder Einzellos 9 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren (VF) beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt.

Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Ä-BekM um eine Teilnahme am VF bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb (TNW) teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 angepassten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

Die vorliegende BekM betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (DK) (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Das am 20.05.2022 eingeleitete und zwischenzeitlich aufgehobene (gleichlautende) Vergabeverfahren wird durch dieses Vergabeverfahren ersetzt. Die DK hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.

Das Verfahren wird als VF mit vorgeschaltetem TNW in zwei Stufen durchgeführt (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV). Auf der ersten Stufe (TNW) haben die Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge (TA) einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser BekM und des Begleitdokuments Neuen Link Vergabeportal einfügen genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Es sind ausschließlich elektronische TA/ Angebote über das Vergabeportal (s. obenstehender Link) unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Sofern sich im Verlauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahme-/ Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Unterlagen die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.

Bewerber haben mit ihrem TA anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der TA erstreckt.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber (KG) stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Der KG geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.

Mit dieser BekM wird der öffentliche KG nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen KG die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Änderungen zum Verfahren werden über den Vergabemarktplatz https://www.vmp-rheinland.de, https://projekttraeger-breitband.de und das Portal https://ted.europa.eu bekannt gemacht.

Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig ausschließlich über das Vergabeportal (www.vergabe.nrw.de / www.vmp-rheinland.de) an die Vergabestelle zu richten.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Los-Nr.: Einzellose 6 und 9
Anstatt:
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 09:00
muss es heißen:
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 09:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 13.06.2022 in Bezug auf die Einzellose 6 und 9.

Aufgrund der Anpassung des ursprünglich ausgeschriebenen Gebiets in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Rhein-Sieg-Kreises in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf Einzellos 6 und/ oder Einzellos 9 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt.

Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Ände-rungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 6 und 9 angepassten Ausschreibungsunterlagen ( https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBVG/documents ) entnommen werden.

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