Ausschreibung Straßenbeleuchtungsdienstleistungen Kreisstadt Unna Referenznummer der Bekanntmachung: 02467-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Straßenbeleuchtungsdienstleistungen Kreisstadt Unna
Gegenstand der Vergabe war ein Vertrag über technische Dienstleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Kreisstadt Unna.
Unna
Gegenstand der Vergabe war ein Vertrag über technische Dienstleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Kreisstadt Unna.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2025 (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum avisierten Vertragsende schriftlich kündigt. Eine automatische Verlängerung erfolgt maximal bis zum 31.12.2033 (maximale Vertragslaufzeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6E57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160 ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]