Rahmenvertrag Veranstaltungskalender KoKoBe Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0156
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Veranstaltungskalender KoKoBe
Rahmenvertrag über den Druck des Veranstaltungskalenders der KoKoBe inkl. Support und Hosting der LVR-eigenen Software
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Dezernat Soziales
Dr. Simons-Straße 2
50679 Köln
Lieferung an insgesamt 26 Versandadressen
gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Sofern der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom LVR gekündigt wird, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2026 bzw. 31.03.2027.
Der Vertrag endet spätestens nach dem zweimaligen Ausschöpfen der Verlängerungsoption am 31.03.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU"
- Vordruck "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022"
- drei vergleichbare Referenzen für den Bereich Druckleistung der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021)
Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss eine Softwarelösung beinhalten, die dem*der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellt wurde und innerhalb derer der*die Auftraggeber*in Eintragungen vornehmen konnte, die dann seitens des*der Auftragnehmer*in als Vorlage für den Druck verwendet wurde. Der*die Auftragnehmer*in muss hier im Rahmen der Referenz ebenfalls das Hosting bzw. den regelmäßigen Support übernommen haben bzw. dies über einen*eine Unterauftragnehmer*in abgewickelt haben.
- Nachweis zur FSC-Zertifizierung
- Vordruck "Erklärung zur Beachtung der Kriterien von Umweltzeichen" (falls das geforderte FSC-Zertifikat nicht beigebracht werden kann)
- Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sofern noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann dem Angebot ein Schreiben beigefügt werden, in dem bestätigt wird, dass im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.