Durchführung von Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Zufriedenheit mit behördlichen Dienstleistungen in ausgewählten Lebenslagen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0765/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Zufriedenheit mit behördlichen Dienstleistungen in ausgewählten Lebenslagen
Durchführung von Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Zufriedenheit mit behördlichen Dienstleistungen in ausgewählten Lebenslagen für das Statistische Bundesamt
Im Mittelpunkt der Befragung steht die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei der Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung. Der Untersuchungsrahmen sind dabei Lebenslagen, in denen sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als Nutzer von behördlichen Dienstleistungen befinden. Zur Untersuchung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung sind zwei repräsentative Umfragen auf der Basis telefonisch geführter Interviews durchzuführen. Die repräsentative Bruttostichprobe muss ausreichend groß sein, um eine Nettostichprobe von 7.500 (Bürgerinnen und Bürger) sowie 3.200 (Unternehmen) zu erreichen.
Optionale Leistung 1: Durchführung von weiteren Lebenslagen-Interviews bei der Befragung der Bürgerinnen und Bürger
Ergänzend zu der Befragung zu 27 Lebenslagen mit 7500 Interviews ist die Beauftragung von 150 weiteren Interviews zur Lebenslage "Einreise aus Drittstaaten (ohne Asyl)" möglich. Die Lebenslage umfasst inhaltlich Dienstleistungen im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung und aus familiären Gründen. Diese Interviews werden im Rahmen und analog zu der Basisbefragung der Bürgerinnen und Bürger erhoben. Dazu werden im Fragebogen beim Screening die Lebenslage als weitere Antwortmöglichkeit ergänzt und die Textbausteine entsprechend angepasst. Das Statistische Bundesamt teilt dem Auftragnehmer bis zu einer Woche nach dem ersten Auftaktgespräch mit, ob es diese Option beauftragt. Die Vergütung erfolgt nach Erhalt aller erfolgreichen Interviews für diese Option mit der 4. Teilzahlung gemäß § 5 des Vertrages.
Optionale Leistung 2: Durchführung einer zusätzlichen Online-Befragung
Ergänzend zur telefonischen Befragung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist die Beauftragung einer zusätzlichen Online-Befragung (CAWI) möglich. Dabei steht die Vergleichbarkeit zwischen den beiden Befragungsarten (CATI vs. CAWI) im Vordergrund. Aus diesem Grund wird der Fragebogen der telefonischen Befragungen in ein vergleichbares Online-Format übertragen. Die Stichprobe beträgt 1000 Lebenslageninterviews für die Bürgerinnen und Bürger sowie 500 für die Unternehmen. Option 1 wird dabei nicht berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat geeignete Kontaktinformationen der potentiellen Befragten in Form eines Online-Panels vorzuhalten. Dadurch wird ein nach Geschlecht, Alter und Wohnort repräsentatives Abbild der Bevölkerung sowie nach Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig der Unternehmenslandschaft entsprechend der angegebenen Definitionen generiert. Die Online-Befragung ist dabei auch für mobile Endgerät zu optimieren. Darüber hinaus gelten die Anforderungen der telefonischen Erhebung sinngemäß für die Online-Befragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Die Referenzprojekte müssen im Bereich der Sozialwissenschaften oder empirischen Sozialforschung angesiedelt sein.
o In den Referenzprojekten müssen bevölkerungsrepräsentative, CATI-gestützte Interviews mit einer Nettostichprobengröße von mindestens n=1.000 durchgeführt worden sein.
o Die benannten Referenzprojekte müssen jeweils beide Kriterien abdecken.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsstandards
Benennen Sie bitte die wissenschaftlichen Qualitätsstandards (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), zu denen sich Ihr Unternehmen verpflichtet hat.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte.
• Angaben zum Interviewerstab, d.h. zur Qualifikation der Interviewer unter Berücksichtigung der Interviewerfahrungen mit CATI.
Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit
Beschreiben Sie bitte die technische Infrastruktur, die für die Durchführung der CATI-Interviews verwendet werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.