Berthold-Beitz-Boulevard 3.BA, Rückbau Gebäude/Gleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-081-EUÖ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berthold-Beitz-Boulevard 3.BA, Rückbau Gebäude/Gleisanlagen
Die Stadt Essen plant die Verlängerung des Berthold-Beitz-Boulevards bis zur Anbindung an
die Hans-Böckler-Straße. Bei diesem 3. Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards ist ein mehrspuriger Fahrbahnausbau einschließlich Straßenbahnstrecke in Mittellage geplant.
Zur Realisierung der Planung ist es vorgesehen, die im Bereich der Anschlussstelle an den bestehenden Teil des Berthold-Beitz-Boulevards an der Frohnhauser Straße vorhandene Bebauungen in Form einer Werkstatthalle mit angrenzendem Holzschuppen, Teile einer Bunkeranlage mit Stützwand aus dem 2. Weltkrieg sowie die nicht mehr in Betrieb befindlichen Gleisanlagen vollständig zurückzubauen. Nach erfolgtem Rückbau schließt die Errichtung des 3. Bauabschnitts des Berthold-Beitz-Boulevards an.
Ziel der Maßnahme ist der vollständige oberirdische und unterirdische Rückbau der Werkstatthalle mit angrenzenden Holzschuppen, Teile einer Bunkeranlage mit Stützwand aus dem 2. Weltkrieg sowie die nicht mehr on Betrieb befindlichen Gleisanlagen.
Der Rückbau erfolgt entsprechend dem Schadstoffkataster mit Abbruch- und Verwertungskon-
zept sowie der Beschreibung der Vorgehensweise für den Teilrückbau des Bunkers.
Zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der AN zunächst die Einfriedung der Baustelle sowie die Baustelleneinrichtung mit den zur Durchführung benötigten Arbeiten erforderlichen Einrichtungen und Geräten herzustellen.
Nach Einrichtung der Baustelle müssen folgende Arbeitsschritte durchgeführt werden:
- Beräumung / Entrümpelung (lose Abfälle)
- Ausbau schadstoffhaltiger Materialien (gefährliche Abfälle)
- Entkernung (nicht gefährliche Abfälle)
- Maschineller Abbruch
Nach vollständiger Entnahme aller Gebäudeschadstoffe erfolgt nach Begehung und Sichtung
die schriftliche Freigabe zum maschinellen Rückbau durch die BL des AG. Erst dann dürfen die Arbeiten zum maschinelle Rückbau erfolgen.
Sämtliche infolge Rückbau anfallenden Materialien sind - gegebenenfalls nach kurzzeitiger Zwischenlagerung innerhalb des Baufeldes - ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Abtransport und die Entsorgung / Verwertung erfolgt durch den AN.
Nachfolgend ist eine Unterteilung der Leistungen aufgeführt, die sich wie folgt darstellen:
Allgemeine Arbeiten
- Baustelleneinrichtung
- Einrichtung der S/W-Bereiche
- Rodung und Entfernung des Bewuchses
Schadstoffsanierung und Rückbau
- Entnahme aller Gebäudeschadstoffe und Entkernung / Entrümpelung der abgängigen
Gebäudestrukturen und Gleisanlagen gemäß Schadstoffkataster mit Rückbau- und
Entsorgungskonzept
- Ausbau aller gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie sonstiger geltender Regeln und
Richtlinien voneinander getrennt zu entsorgenden / zu verwertenden Baustoffe.
- Rückbau der abgängigen Bauwerksstrukturen mitsamt aller dazugehörigen Bodenplat-
ten und Fundamente; Im Bereich der Bunkeranlage gemäß der Beschreibung der Vorgehensweise für den Teilrückbau des Bunkers
Entsorgung
- Entsorgung aller bei den ausgeschriebenen Arbeiten anfallenden Materialien entsprechend der geltenden Gesetze und Anforderungen
3.BA Berthold-Beitz-Boulevard, Frohnhauser Straße bis Hans-Böckler-Str., Westviertel, Frohnhauser Straße bis Hans-Böckler-Str., Westviertel, 45144 Essen-Westviertel
siehe LV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Knoll GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haren-Erika
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.knoll-haren.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYW8XV9XM1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]