Universität Hohenheim - Druckmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2022-0281
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Druckmaschinen
Die Universität Hohenheim vergibt zum 01.10.2023 für die Dauer von 72 Monaten die Lieferung, die Aufstellung und den Service von zwei Produktionsdrucksystemen S/W und einem Produktionsdrucksystem Farbe. Aufgrund der Zusammenarbeit soll eine einheitliche Bedienung aller Maschinen erfolgen.
Los 1: Farb-Druckmaschine für Kleinformate
Los 2: SW Druckmaschine groß
Los 3: SW Druckmaschine klein
Farb-Druckmaschine für Kleinformate (KIM)
Los 1: Farb-Druckmaschine für Kleinformate
SW Druckmaschine groß (Druckerei)
Los 2: SW Druckmaschine groß
SW Druckmaschine klein (Druckerei)
Los 3: SW Druckmaschine klein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spät. bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.