Untersuchung zur Beschleunigung eines naturverträglichen Stromnetzausbaus mit Fokus auf Arten- und Naturschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 54-BE-2211
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung zur Beschleunigung eines naturverträglichen Stromnetzausbaus mit Fokus auf Arten- und Naturschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sucht einen Dienstleister, der das BMWK bei der Optimierung des umweltrechtlichen Rechtsrahmens zur Beschleunigung eines naturverträglichen Stromnetzausbaus unterstützen. Der Ausbau und die Optimierung von Übertragungs- und Verteilernetzen sind wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Energiewende. Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist es dringend geboten, auch im Umweltrecht zu prüfen, inwieweit Erleichterungen bei Regelungen, die den Aus- und Umbau des Stromnetzes betreffen, möglich sind. Der Fokus der Untersuchung soll auf Erleichterungen im Natur- und Artenschutz liegen. Dabei sollen die bestehenden nationalen und europäischen Regelwerke untersucht und Optimierungspotentiale für die Beschleunigung des Netzausbaus aufgezeigt werden. Die Ergebnisse sollen den parallellaufenden Prozess zum naturverträglichen Netzausbau mittelbar und kurzfristig unterstützen, indem fachliche Ausarbeitungen und konkrete Regelungsvorschläge erstellt werden.
Berlin
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sucht einen Dienstleister, der das BMWK bei der Optimierung des umweltrechtlichen Rechtsrahmens zur Beschleunigung eines naturverträglichen Stromnetzausbaus unterstützen. Der Ausbau und die Optimierung von Übertragungs- und Verteilernetzen sind wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Energiewende. Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist es dringend geboten, auch im Umweltrecht zu prüfen, inwieweit Erleichterungen bei Regelungen, die den Aus- und Umbau des Stromnetzes betreffen, möglich sind. Der Fokus der Untersuchung soll auf Erleichterungen im Natur- und Artenschutz liegen. Dabei sollen die bestehenden nationalen und europäischen Regelwerke untersucht und Optimierungspotentiale für die Beschleunigung des Netzausbaus aufgezeigt werden. Die Ergebnisse sollen den parallellaufenden Prozess zum naturverträglichen Netzausbau mittelbar und kurzfristig unterstützen, indem fachliche Ausarbeitungen und konkrete Regelungsvorschläge erstellt werden.
Siehe 02_Leistungsbeschreibung, insbesondere unter Optionale Leistung AP 2.3, Optionale Leistung AP 3, 5 Ad-hoc Kurzgutachten (à 3 Seiten).
Ende der Frist für Bieterfragen: 09.01.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (=Mindestanforderung)
Eigenerklärung zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise vor.)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise vor.)
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Angabe zur erlaubten Berufsausübung (=Mindestanforderung)
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vor.)
s.o.
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, Mindestanforderungen:
Angabe Personal (Projektteam): Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine projektverantwortliche Person und eine Stellvertretung benannt werden. (=Mindestanforderung)
Einreichung von Kurz-Profilen des vorgenannten Personals in Form von Eigenerklärungen. (=Mindestanforderung)
Nachweis durch Referenzen, dass das zur Auftragsausführung eingesetzte Personal folgende Anforderungen erfüllt (=Mindestanforderung):
1. Erfahrung der Projektleitung in der Erstellung von Studien und/oder Bewertungspapieren in den Bereichen Umwelt-, Energie- oder Klimapolitik für öffentliche Auftraggebende
Diese liegt vor, wenn die Projektleitung eigenständig mindestens fünf vergleichbare Aufträge für öffentliche Auftraggebende durchgeführt hat. Der Nachweis der Expertise erfolgt in Form von Referenzen; bei einer Referenz muss der/die Referenzgeber*in namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail-Adresse/Telefonnummer) genannt sein. Zusätzlich reicht die Projektleitung ein Kurzprofil ein (=Mindestanforderung.
2. Kenntnisse über die aktuelle klima- und energiepolitische Debatte im Kontext der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf nationaler und europäischer Ebene
Diese liegt vor, wenn mind. eine Person des Projektteams in dem genannten Bereich mindestens ein Vorhaben durchgeführt hat. Der Nachweis erfolgt in Form von Referenzen; bei einer Referenz muss der/die Referenzgeber*in namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail-Adresse/Telefonnummer) genannt sein (=Mindestanforderung.
3. Expertise in der Erstellung von Rechtsgutachten für öffentliche Auftraggebende im Umweltrecht (insbesondere im Arten- und Naturschutzrecht)
Diese liegt vor, wenn mind. eine Person des Projektteams das zweite juristische Staatsexamen abgeschlossen und mindestens zwei vergleichbare Aufträge für öffentliche Auftraggebende durchgeführt hat. Der Nachweis für die Berufsqualifikation erfolgt durch Angabe im Kurzprofil. Die fachliche Expertise ist in Form von Referenzen darzulegen; bei einer Referenz muss der Referenzgeber namentlich mit Kontaktdaten (Name/E-Mail-Adresse/Telefonnummer) genannt sein (=Mindestanforderung.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.