Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Mietradsystems in den Netzwerkkommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau Referenznummer der Bekanntmachung: XCIII/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobilitaetsnetzwerk-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines öffentlichen Mietradsystems in den Netzwerkkommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau bestehend aus derzeit 14 Kommunen des Ortenaukreises beabsichtigt die Ausschreibung einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges, flächig verfügbares Mietradsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Ausleihe/Miete und Rückgabe von Mietfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung steht.
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Auftrags sind
• die Einrichtung von automatisierten Stationen inkl. der
hierzu gehörenden Infrastrukturelemente,
• die Bereitstellung von Mieträdern in Form von
Stadträdern und Pedelecs sowie
• der Betrieb und die Wartung der Mieträder und
Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte
Disposition/Umverteilung der Mieträder (dabei ebenso
kurzfristiges Entfernen ordnungswidrig abgestellter
Mieträder), Reparaturen, Reinigung).
Damit einher gehen auch
• die (technische) Kundenbetreuung,
• die Bereitstellung technischer Lösungen für die
Mietvorgänge (Registrierung, Miet- und
Rückgabevorgänge der Mieträder, Fahrpause,
Reservierung),
• Marketing und Kommunikation sowie
• Datenerfassung und Reporting für den Auftraggeber.
Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige Erweiterung bzw. Verdichtung des Mietradsystems möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau beitreten, kommen. Im Rahmen von Kooperationen mit Dritten können ebenfalls weitere Stationen oder zusätzliche Mieträder an bestehenden Stationen bereitgestellt werden.
77933 Lahr/Schwarzwald
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau bestehend aus derzeit 14 Kommunen des Ortenaukreises beabsichtigt die Ausschreibung einen Dienstleister zu erhalten, der ein qualitativ hochwertiges, flächig verfügbares Mietradsystem mit ortsfesten Stationen zur automatischen Ausleihe/Miete und Rückgabe von Mietfahrrädern bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und ganzjährig mit einer hohen Qualität der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit aller Systemkomponenten zur Verfügung steht. Die Stadt Lahr, als Mitgliedskommune, schreibt die nachfolgenden Leistungen im Namen und Auftrag des Mobilitätsnetzwerk Ortenau (AöR) aus.
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Auftrags sind
• die Einrichtung von automatisierten Stationen inkl. der hierzu gehörenden Infrastrukturelemente,
• die Bereitstellung von Mieträdern in Form von Stadträdern und Pedelecs sowie
• der Betrieb und die Wartung der Mieträder und Stationen (einschließlich Vertrieb, nachfragegerechte Disposition/Umverteilung der Mieträder (dabei ebenso kurzfristiges
Entfernen ordnungswidrig abgestellter Mieträder), Reparaturen, Reinigung).
Damit einher gehen auch
• die (technische) Kundenbetreuung,
• die Bereitstellung technischer Lösungen für die Mietvorgänge (Registrierung, Miet- und Rückgabevorgänge der Mieträder, Fahrpause, Reservierung),
• Marketing und Kommunikation sowie
• Datenerfassung und Reporting für den Auftraggeber.
Während der Vertragslaufzeit ist eine räumliche und mengenmäßige Erweiterung bzw. Verdichtung des Mietradsystems möglich und sogar absehbar. Dabei kann es auch zu einer Ausweitung des Bediengebietes auf weitere Städte und Gemeinden, die zukünftig dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau beitreten, kommen. Im Rahmen von Kooperationen mit Dritten können ebenfalls weitere Stationen oder zusätzliche Mieträder an bestehenden Stationen bereitgestellt werden.
Der Dienstleistungsvertrag bezieht sich auf den Zeitraum 01.07.2023 (Datum des frühest-möglichen Beginns) bis 30.06.2028. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag maximal zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Die beiden Verlängerungsoptionen gelten somit für die Zeiträume 01.07.2029 bis 30.06.2031 und 01.07.2031 bis 30.06.2033. Das Ziehen der Verlängerungsoptionen ist ausschließlich seitens des Auftraggebers mindestens drei Monate vor Vertragsende möglich.
1. Option: Erweiterung realisierter Stationen
2. Option: Erweiterung des Stationsnetzes innerhalb des Bediengebietes
3. Option: Ausdehnung des Bediengebietes im Ortenaukreis
4. Option: Erweiterung um (E-)Lastenräder
5. Option: Erweiterung durch Dritte
Nähere Informationen zu den Optionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.)
- Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhänge mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation (Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
- Tarifmodellkonzept: Das Tarifmodell ist für die Nutzenden einfach leicht verständlich und transparent zu gestalten. Darüber hinaus hat es attraktive Elemente für die Nutzenden zu beinhalten. Der AN kann auch andere über die genannten Anforderungen hinausgehende attraktive Elemente implementieren und hat dabei ihre Attraktivität entsprechend zu begründen. Folgende Elemente müssen bei der Erstellung des Tarifmodells mindestens berücksichtigt werden: Registrierungsgebühr, Grundgebühr, Nutzungsgebühr in Abhängigkeit der Nutzungsdauer, Sondertarife (z.B. Vergünstigungen für Kooperationspartner), Zusatzentgelte (z.B. Bonus-Malus bzgl. des Abstellens der Mieträder); Ist eines der Elemente nicht im Tarifmodell enthalten, sind die Gründe dafür plausibel zu erläutern.
- Das Marketingkonzept muss folgende Angaben enthalten: Skizzierung der Marketingstrategie und der Marketingkanäle; Beschreibung von Marketingmaßnahmen, wobei mindestens folgende Maßnahmen gefordert werden: Eröffnungsevent zum Systemstart in Kooperation mit dem AG; Freifahrten zum Systemstart, bspw. die ersten vier Wochenenden, oder Freiminuten auch im Basistarif für einen festgelegten Zeitraum; Pressetermine/-mitteilungen zum Systemstart sowie später mindestens zu wichtigen Änderungen in Rücksprache mit dem AG; Anzeigenschaltung z.B. in Touristenstadtplänen, in Fahrplanbüchern oder ähnlichen Medien (mindestens 1 Anzeige pro Jahr); Mitwirkung an einer fahrradbezogenen öffentlichen Veranstaltung je Mitgliedsgemeinde des Mobilitätsnetzwerks pro Jahr (z.B. STADTRADELN) mit Bewerbung des Mietradsystems in Abstimmung mit dem AG. Sämtliche Werbemedien sollen auf die Buchbarkeit über die App Ortenau Mobil hinweisen und mindestens einen Barcode zum Download der App enthalten.
- Das Integrations- und Erweiterungskonzept muss folgende Informationen enthalten: Beschreibung einer Integration von (E-)Lastenrädern in das Mietradsystem mit Darlegung der Ladestrategie; Detaillierte Beschreibung (technische Daten, Erfüllung der Verkehrssicherheit, Design, Fotos, Skizzen) der einzusetzenden (E-)Lastenräder; Angabe der notwendigen Vorlaufzeit bei Beauftragung von (E-)Lastenrädern
-Über die Konzepte hinaus hat der AN mit seinem Angebot seine Strategie zur Finanzierung des Mietradsystem gemäß den Vorgaben nach 1.4 der Leistungsbeschreibung einzureichen. Diese hat mindestens die Darstellung der erwarteten Kosten, eine detaillierte begründete Darstellung der Einnahmeerwartungen (mit Angabe erwarteter Kunden- und Fahrtenzahlen differenziert nach Tarifmodell) und die Erläuterung des ggf. erforderlichen Zuschusses durch den AG (Grundsystem und Optionen) zu beinhalten.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.
-Das Betriebskonzept muss folgende Angaben enthalten: Beschreibung der Funktionsweise und der genauen Abläufe/Kundenprozesse bei Registrierung, Ausleihe/Miete, Fahrpause, Rückgabe und Meldung von Vorkommnissen sowie die ggf. erforderlichen Medien bzw. Interaktionen durch die Nutzenden; Beschreibung, wie die wesentlichen Kundenprozesse an den Mieträdern und Stationen leicht verständlich kommuniziert werden; Beschreibung, wie das Thema Abstellen bei einer Fahrpause zum Zwecke der Einhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum und Hinweise über den ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Gebrauch des Mietradsystems an die Nutzenden kommuniziert werden; Beschreibung der Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Rückgabe der Mieträder ordnungsgemäß und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgt; Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit und zum Datenschutz; Beschreibung der Wartungs-, Inspektions- und Reparaturprozesse und -intervalle für die Mieträder und für die Stationsflächen; Beschreibung, wie sichergestellt wird, dass die geforderte Anzahl an Mieträdern betriebsbereit zur Verfügung steht; Allgemeine Angaben zur Dispositions-Strategie, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Disposition inkl. (Reaktions-)Zeiten für Mieträder, eingesetzte Technik, Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge zur Disposition, Angaben zum Personaleinsatz, Darlegung des betrieblichen Vorgehens bei Ereignissen, die temporäre Auslastungsspitzen des Mietradsystems mit sich bringen, z.B. bei (Groß-)Veranstaltungen sowie Darlegung, wie die Disposition im Laufe der Vertragslaufzeit stetig optimiert werden soll.
- Technisches Konzept enthält Angaben zu den Mieträdern sowie ggf. zu den Stationen. Folgende Angaben müssen enthalten sein: Eine detaillierte Beschreibung (technische Daten, Erfüllung der Verkehrssicherheit, Design, Fotos, Skizzen) der einzusetzenden Mieträder sowie des Schließmechanismus; eine Beschreibung der Signale in Bezug auf Verfügbarkeit sowie erfolgreichen Mietbeginn und Rückgabe; eine Beschreibung der technischen Lösungen, die eine Rückgabe der Räder an den Stationen ermöglichen; eine bemaßte Detailskizze und Erläuterung der Stationsausstattung; eine Beschreibung und Erläuterung der Befestigung der Stationselemente in den unterschiedlichen Platzbelägen (Asphalt, Kleinpflaster, Großpflaster in gebundener- und ungebundener Bauweise) zur Gewährleistung der Statik/Standsicherheit;
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ausschreibung des öffentliches Mietradsystems (Einrichtung/Systemaufbau und Betrieb) stellt aus Sicht des Auftraggebers, dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau, einen begründeten Sonderfall dar. Ein öffentliches Mietradsystem kann nicht allein durch die Nutzerentgelte eigenwirtschaftlich von einem Unternehmen/Anbieter aufgebaut und betrieben werden. In der Regel finanzieren es die Kommunen, in denen ein solches System existiert, durch einen (hohen) Kostenzuschuss mit. Der Systemaufbau ist mit hohen einmaligen Kosten verbunden. Neben den Mieträdern, hier Stadträder und (deutlich teurere) Pedelecs, sind spezielle Andockplätze, über die die Pedelecs geladen werden, und je nach Unternehmen ein Stationsterminal, in dem sich technische Einrichtungen befinden, notwendig. Je länger die Mietradstation betrieben wird, desto günstiger kann das Unternehmen den Kommunen die einzelnen Komponenten des Mietradsystems anbieten bzw. desto geringer fällt der kommunale Kostenzuschuss aus. Der ausschlaggebende Punkt beim Mobilitätsnetzwerk Ortenau ist die stufenweise Aufbau der Mietradstationen bzw. die sukzessive Erweiterung des Stationsnetzes über mehrere Jahre hinweg. In den Jahren 2023-2025 sollen insgesamt 107 entstehen, in den Folgenjahren soll sich die Stationsanzahl mindestens verdoppeln. Damit währenddessen keine Folgeausschreibung vorgenommen werden muss, die zu einem Anbieterwechsel und damit einem Austausch der bereits aufgebauten/bereitgestellten Systemkomponenten führen könnte, ist eine deutlich längere Dauer der Rahmenvereinbarung gewählt worden. Aufgrund der aktuellen Planung zum Auf- und Ausbau wurden maximal neun Jahre festgelegt.
Lahr
Angebotsöffnung ist nicht öffentlich, Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche eVergabe" eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 43 Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx