Betrieb des Entsorgungszentrums Friedrichshafen-Weiherberg Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2022-051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Entsorgungszentrums Friedrichshafen-Weiherberg
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt den Betrieb des Entsorgungszentrums Friedrichshafen-Weiherberg in einem offenen Verfahren aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen umfassen:
- Wertstoff- und Abfallannahme
- Deponiebetriebsleistungen
- Verladung von Abfällen
- Abrollcontainertransporte
- Reinigungs- und Winterdienstarbeiten.
Der Betrieb der Grüngutkompostierungsanlage ist nicht Gegenstand der Leistung.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2024. Die Verladung von Bioabfall ist jedoch erst ab 01.03.2024 vom Auftragnehmer durchzuführen.
Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 30.06.2030 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2033.
Vorhaltung eines weiteren Radbaggers als Ersatzgerät (s. Anlage 2 Leistungsbeschreibung S. 12).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage / Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.12.2021 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum mit Ausnahme des Handelsregisterauszuges ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin
der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung
nachzureichen.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2020, 2021, 2022 (ggf. vorläufig),
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2020, 2021, 2022 (ggf. vorläufig) bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind.
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Eigenerklärung über folgende Referenzen:
- Mindestens eine Referenz für die Annahme, Lagerung und Verladung von Wertstoff- und Abfallfraktionen an Entsorgungszentren, Umladestationen oder Wertstoffhöfen mit einer Leistungsmenge von 10.000 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Sicherheiten, Bürgschaften (s. Leitfaden S. 8 Ziff. 2.5):
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt [Betrag gelöscht] Euro. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Grund- und Optionszeitraumes vom Bürgen übernommen werden. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten:
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die nachfolgenden Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Euro-päischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 des Angebotsformulars zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Ein Bieter oder die Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter oder der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen (s. Leitfaden S. 7 Ziff. 2.4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.