BUGA 2023 – Sonderreinigung Haltestellenoberfläche
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
BUGA 2023 – Sonderreinigung Haltestellenoberfläche
Ausgeschrieben wird eine ergebnisorientierte Nassreinigung im Rahmen einer Sonderreinigung der Haltestellen vor dem Beginn der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim (BUGA) in zwei Losen.
Der zu erbringende Leistungsumfang bezieht sich ausschließlich auf die Reinigung des Haltestellenbodens. Teilweise ist auch die Zuwegung zu den Haltestellen, Treppen und Bahnsteigübergänge zu reinigen. Entfernt werden haftende (u.a .Kaugummis, Kaffeeflecke, Flechten, Moos) und nicht haftende Ablagerungen (u.a. Staub, Haare, Spinnweben, Zigarettenstummel). Im Ergebnis ist die Haltestellenoberfläche schlieren-, flecken- und kaugummifrei sowie frei von haftenden und nicht haftenden Ablagerungen. Die Nassreinigung ist so durchzuführen, dass sich die Oberfläche sofort in einem begehbaren Zustand befindet. Die Reinigung weiterer Haltestelleneinrichtungen ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Reinigungsleistungen sind im Zeitraum Mo., 27.02.2023 bis Fr., 07.04.2023 zu erbringen.
Details zur ausgeschriebenen Leistung sind in der Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung Haltestellensonderreinigung), der beiliegenden Haltestellenübersicht und den Vertragsbedingungen enthalten.
Haltestellen Mannheim Zentrum
Mannheim Zentrum
Los 1 beinhaltet die Reinigung von Haltestellen im Raum Mannheim Zentrum. Insgesamt sind ca. 8.400 qm zu reinigen. Hinzu kommt eine Option. Die betreffenden Haltestellen sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet.
Im Los 1 sind darüber hinaus optionale Reinigungsleistungen als Quadratmeterpreis anzu-bieten. Die maximale Abrufmenge beträgt 4.000 m².
Haltestellen Mannheim Nord/Süd
Mannheim Nord/Süd
Los 2 beinhaltet die Reinigung von Haltestellen im Raum Mannheim Nord/Süd . Insgesamt sind ca. 17.000 qm zu reinigen. Die betreffenden Haltestellen sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020 bzw. wenn vorhanden 2021) zu machen.
Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss.
Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
für Personen- Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber zudem die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Reinigung von Haltestellen im ÖPNV betreffen.
Die Referenzen müssen darüber hinaus folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(1) Reinigungsauftrag über insgesamt mindestens 6.000 m² (Los 1) bzw. 15.000 m² (Los 2) in einer Außenfläche als Kehrleistung.
(2) Reinigungsauftrag von mind. 5 Straßenbahnhaltestellen.
(3) Reinigungsauftrag für unterschiedliche Bodenbeläge mit Rutschsicherheitswert von mind. R13.
(4) Kaugummientfernung auf mind. R10-Böden.
(5) In mindestens 2 Referenzen muss der Auftragnehmer einen Sicherungsposten gestellt haben.
(6) In mindestens 2 Referenzen erfolgte die Reinigung im laufenden Betrieb.
Die Mindestanforderungen sind insgesamt bei Betrachtung aller Referenzen zu erfüllen, müssen aber nicht bei jeder einzelnen Referenz vorliegen.
Darüber hinaus hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
Schließlich ist nachzuweisen, dass der Bieter über Personal verfügt, dass als Sicherungsposten eingesetzt werden kann und über die entsprechende Ausbildung nach aktueller DB-Vorschrift oder nach aktueller VDV 610 verfügt. Dies ist mit dem Vordruck Eignungsanforderungen zu bestätigen.
Die genannten Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgen im Vordruck Eignungsanforderungen.
s.o. Mindestanforderungen an die Referenzen.
Der Auftrag wird an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: § 6e VOB/A EU, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab.
Mit der Bestätigung des Auftrages erhält die rnv eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Gesamtauftragssumme einschl. MwSt. (s. Ziff. 2.2.7.1 Vertragsbedingungen)
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
S. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.