BD22004 Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BD22004 Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF10
Lieferung von zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26,
Los 1: Fahrgestell und Aufbau,
Los 2: Beladung
Fahrgestell und Aufbau für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26
Karlsruhe
Los 1: Fahrgestell und Aufbau für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26
Beladung für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26
Karlsruhe
Los 2: Beladung für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26 (Schutzkleidung/Schutzgeräte, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Hydraulisches Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgeräte, Handwerkszeug und Messgerät, Sondergerät, Sonstiges)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für zwei Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuge HLF10 nach DIN 14530-26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).