Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_20_01_09
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Trockenbauarbeiten
Auf einem innerstädtischen Grundstück, im direkten Anschluss zu einer bestehenden Grundschule, entsteht der Neubau des Kinderhauses (7 gruppig) in der Beethoven-/Silcherstrasse in Nürtingen-Neckarhausen.
Der Neubau wird zweigeschossig ausgebildet, wesentliche Gestaltungsmerkmale sind die vorgesetzten Laubengänge, auskragende Flachdachkonstruktion mit Ausbildung einer überhöhten Attika, Glas- und vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines 7 gruppigen Kinderhauses mit Gemeinsachftsraum
Der Neubau wird zweigeschossig ausgebildet, wesentliche Gestaltungsmerkmale sind die vorgesetzten Laubengänge, auskragende Flachdachkonstruktion mit Ausbildung einer überhöhten Attika, Glas - und vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
Die Gründung erfolgt über Streifenfundamente, die teilweise über Tieferführungen und Gussrammpfähle in den Baugrund verankert werden.
Alle Betonflächen (ausgenommen einzelne Außenwände) sind Sichtbetonflächen und bilden die fertige Oberfläche.
Beschädigungen durch Materialtransport o.ä. sind daher unzulässig. Es ist daher untersagt Werkzeug und Material an die Wände zu lehnen. Es ist untersagt Zeichnungen, Meterisse o.ä. an die Wände zu zeichnen oder zu schreiben. Alle Arbeiten in Zusammenhang mit den Sichtbetonflächen sind vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Dies gilt auch für temporäre Hilfskonstruktionen.
Trockenbauarbeiten:
Wandkonstruktionen
- Ständerwände
- Vorsatzschalen
- WC Trennwände
Abgeh. Decken
- Abgeh. Decken - Akustik
- Abgeh. Decken - Nebenräume
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.