Dissonant Heritage - Integrierte Ansätze für das unbequeme Erbe in Europa: Instrumente, Verfahren und Methoden Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dissonant Heritage - Integrierte Ansätze für das unbequeme Erbe in Europa: Instrumente, Verfahren und Methoden
Der im Rahmen eines vorangegangenen ExWoSt-Projektes erarbeitete Ansatz eines „Werkzeugkastens“ zum Umgang mit dem unbequemen Erbe soll inhaltlich und umsetzungsorientiert weiterentwickelt werden. Dies umfasst die kritische Prüfung und Vertiefung vorliegender Forschungsergebnisse sowie die Durchführung eines Workshops. Im Ergebnis soll eine mehrsprachige Publikation (deutsch/englisch) als anwendungsbezogene Handreichung für relevante Akteurinnen und Akteure der lokalen Praxis, z.B. Personen aus Politik und öffentlicher Verwaltung, aus der Stadt- und Regionalplanung oder aus dem Bildungs- und Kultursektor, Eigentümerinnen und Eigentümer, Investorinnen und Investoren oder private Initiativen, hergestellt werden. In der Publikation sollen Instrumente, Verfahren und Methoden aufgezeigt werden, mit denen Werte und Potenziale des unbequemen Erbes insbesondere auf lokaler Ebene erkannt, gestärkt und nutzbar gemacht werden können, mit dem Ziel des Erhalts und der nachhaltigen Weiterentwicklung der Stätten. Neben der Herausstellung konkreter Hilfestellungen soll der so überarbeitete und erweiterte Werkzeugkasten mit einer professionell aufbereiteten und ansprechenden Darstellung dazu ermutigen, sich mit dem unbequemen Erbe als erhaltenswerten Bestandteil unserer (gebauten) Umwelt zu beschäftigen. Zur Präsentation und Diskussion der Projektergebnisse sowie zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch von relevanten, praxisnahen Beteiligten aus dem Bereich des unbequemen Erbes in Europa soll eine internationale Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.