Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das Dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des Projekts zeoS4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20/319 WFG Bruchsal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wfg-bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das Dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des Projekts zeoS4
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von insgesamt bis zu 38 Elektrofahrzeugen im Rahmen des Projekts "zeoS4".
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Dynamisches Beschaffungssystem eingebunden werden. Alle für das Dynamisches Beschaffungssystem zugelassenen Bewerber werden für jede einzeln stattfindende Auftragsvergabe gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es ist zu beachten: Die Versendung der ersten Angebotsaufforderungen ist für den 18.01.2023 vorgesehen. Es können bei der ersten Angebotsaufforderung nur die Unternehmen berücksichtigt werden, die bis zum 12.01.2023, 12:00 Uhr einen formgerechten Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen eingereicht haben. Unternehmen, die erst nach dem 12.01.2023, 12:00 Uhr, einen ordnungsgemäßen Teilnahmeantrag eingereicht haben, können nur für evtl. spätere Angebotsaufforderungen berücksichtigt werden.
Die Fahrzeug sind an Adressen im Landkreis Karlsruhe auszuliefern.
Es wird ein sog. dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet, um für die folgenden 18 Kommunen und Unternehmen im nördlichen Landkreis Karlsruhe des Projekts "zeoS4" bis zu 38 Elektrofahrzeuge zu beschaffen:
- Gemeinde Bad Schönborn, Gemeinde Dettenheim, Gemeinde Gondelsheim, Gemeinde Graben-Neudorf, Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Gemeinde Sulzfeld, Gemeinde Ubstadt-Weiher, Stadt Bruchsal, Stadt Kraichtal, Stadt Östrin-gen, Stadt Philippsburg, Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, Stadt Waghäusel
- IBE Ing.-Büro F. Eberhard GmbH, Michael Koch GmbH, TREWI GmbH, UEA Kreis Karlsruhe GmbH, Volksbank Bruchsal-Bretten eG
Die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH ist ausschreibende Stelle.
Auftraggeber und somit Vertragspartner werden jeweils die o.g. aufgeführten Kommunen und Unternehmen.
Die Fahrzeuge sind komplett ausgerüstet und fahrbereit mit allen Bescheinigungen und TÜV-Gutachten für die Zulassung auszuliefern.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vorhaben zeoS4 im Rahmen des Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register (Gewerberegisterauszug (KFZ-Gewerbe, ggfs. Handelsregisterauszug)) nicht älter als 12 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB unter Verwendung der Formularsammlung.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
1. Nachweis bestehender Betriebshaftpflichtversicherung (in Kopie)
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
1. Eigenerklärung gemäß Formularsammlung, dass in den letzten beiden Kalenderjahren jeweils mindestens 10 E-Neufahrzeuge/E-Jahreswagen verkauft wurden.
2. Eigenerklärung gemäß Formularsammlung über eine ausreichende Werkstattausstattung zur Erbringung von Garantie- und Gewährleistungsarbeiten.
Die Entfernung zwischen Werkstatt und dem jeweiligen Standort der Fahrzeuge darf nicht größer als 100 km sein. Sollte der Lieferant keine eigene Werkstatt innerhalb eines Umkreises von 100 km unterhalten, kann er sich einer anderen Vertragswerkstatt zur Erbringung von Inspektions-, Wartungs-, Gewährleistungs- und Garantiearbeiten bedienen, die innerhalb des Umkreises angesiedelt ist. Alternativ ist es möglich, dem Käufer eine freie Werkstattwahl für sämtliche vorgenannten Arbeiten und unter Aufrechterhaltung und Inanspruchnahme aller Gewährleistungs- und Garantieansprüche zu gestatten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist zu beachten: Die Versendung der ersten Angebotsaufforderungen ist für den 18.01.2023 vorgesehen. Es können bei der ersten Angebotsaufforderung nur die Unternehmen berücksichtigt werden, die bis zum 12.01.2023, 12:00 Uhr einen formgerechten Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen eingereicht haben. Unternehmen, die erst nach dem 12.01.2023, 12:00 Uhr, einen ordnungsgemäßen Teilnahmeantrag eingereicht haben, können nur für evtl. spätere Angebotsaufforderungen berücksichtigt werden.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
3. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
4. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
5. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
6. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6BEK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx