FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0616/2021/DGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder
FE 03.0616/2021/DGB "Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
An hochbelasteten innerörtlichen Knotenpunkten im Hauptverkehrsstraßennetz (oft Bundes- und Landesstraßen) entstehen beim Abbiegen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanalgen bei geneinsamer Freigabe des Abbiege- und des Rad-/Fußverkehrs häufig Konfliktsituationen, welche zu Unfällen unter Beteiligung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden führen können. Mehr als die Hälfte aller Radverkehrsunfälle mit Personenschaden an signalisierten Knotenpunkten sind auf solche Konflikte zurückzuführen. Entsprechende Unfallhäufungen finden sich hierbei meist an großen Knotenpunkten mit mehreren Fahrstreifen in den Zufahrten. Durch eine zeitlich getrennte Freigabe des Abbiegeverkehrs und des Rad-/Fußverkehrs können entsprechende Unfälle vermieden werden. Die dafür in der Regel erforderlichen zusätzlichen Phasen im Signalprogramm können jedoch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden am Knotenpunkte haben. Dabei hat auch die Führungsform des Radverkehrs einen erheblichen Einfluss. Derzeit existieren keine Erkenntnisse wie groß diese Auswirkungen tatsächlich sind und mit welchen signaltechnischen Maßnahmen auch bei getrennter Signalisierung eine ausreichende Leistungsfä-higkeit bei akzeptablen Wartezeiten gewährleistet werden kann.
Ziel des Forschungsprojektes ist die Erarbeitung von Empfehlungen für den Einsatz und die möglichst leistungsfähige Gestaltung von Signalprogrammen mit signaltechnisch gesicherter Führung rechtsabbiegender Verkehrsströme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.