Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-14
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Vertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
78194 Immendingen SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Verkehrsbetrieb,
Hohenzollerische Landesbahn Ringzug, Güterbahnhofstraße 8
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte gemäß dem Leistungsverzeichnis (Teil C_Anlage 1). Hierzu gehören die Fahrzeuglackierung im „Landesdesign Baden- Württemberg“ inklusive der Sika-Fugensanierung, die Aufarbeitung der Haltestangen mittels Pulverbeschichtung, den Austausch der beigestellten Fahrgastsitze, die Lackierung der Sitzuntergestelle und Kästen im Innenraum, die Erneuerung der Müllbehälter im Einstiegsbereich und zwischen den Vis á Vis Sitzen, die optionale Erneuerung des Fußbodens bei Beschädigung, eine Tiefenreinigung und anschließende Versiegelung des Fußbodens und die Erneuerung aller Türtaster mit Findungston.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2022-14 Umgestaltung von Verbrennungstriebwagen vom Typ Regio Shuttle BR650 - Lackierung Regio-Shuttle Ringzug
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote,
ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Vergabestelle über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 2, §169 Absatz 1 GWB).