RV Bau / Rückbau / Sanierung und Regenerierung von Grundwassermessstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 52;1001087515;EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Bau / Rückbau / Sanierung und Regenerierung von Grundwassermessstellen
Gegenstand des Vorhabens sind Baumaßnahmen (Bau / Rückbau / Sanierung) von Grundwassergüte- und Grundwasserstandsmessstellen in Locker- und Festgesteinsgebieten Nordrhein-Westfalens und die Durchführung von Reparaturen und Regenerierungsmaßnahmen einschließlich einer zugehörigen Erfolgskontrolle (Funktionsprüfungen und Dokumentation) der Maßnahmen an Grundwassermessstellen. Grundlage sind jeweils vom Auftraggeber (AG) vorgegebene messstellen- bzw. standortspezifische Leistungsverzeichnisse. Bei allen Arbeiten sind die Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung zu beachten. Für den Bau von Messstellen sind darüber hinaus das Merkblatt "Bau von Grundwassermessstellen" und für den Rückbau sind das Merkblatt "Rückbau von Grundwassermessstellen" des AK Grundwasserbeobachtung (2012) und die einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter (insbesondere DVGW W 121, weitere: s. Liste der relevanten Fachliteratur in der Leistungsbeschreibung) zu beachten. Letzteres gilt auch für alle durchzuführenden Bohrarbeiten, geophysikalischen Messungen im Bohrloch, Klarpumpen, Pumpversuche und Erstbeprobungen.
Für die ebenfalls durchzuführenden Sanierungs- und Regenerierungsmaßnahmen sowie zur Effizienzkontrolle der Regenerierungsmaßnahmen (Funktionsprüfungen) sind die zu erbringenden Leistungen und fachlichen Vorgaben ebenfalls der Leistungsbeschreibung zu entnehmen; auch für diese Maßnahmen sind die DVGW-Arbeitsblätter grundlegend. Alle Arbeiten haben den nationalen und europäischen Vorschriften sowie technischen Normen und im Übrigen dem Stand der Technik zu entsprechen. Es werden daher nur entsprechend zertifizierte Unternehmen (DVGW W 120-1 oder vergleichbares Zertifikat) bei der Vergabe berücksichtigt.
Los 1: Bohrung und Messstellenbau, Locker- und Festgesteinsgebiete (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen A4, B2 und B5)
Die Bedarfe sind grundsätzlich über alle Landesteile Nordrhein-Westfalens verteilt (beide Fachlose) und betreffen jeweils etwa zur Hälfte sowohl Locker- als auch Festgesteinsgebiete in NRW .
Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt unterteilt in zwei Fachlose:
1) Fachlos 1: Bohrung und Messstellenbau, Locker- und Festgesteinsgebiete (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen A4, B2 und B5)
2) Fachlos 2: Sanierungs- und Regenerierungsmaßnahmen sowie Reparaturarbeiten an bestehenden Messstellen (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen, R1 - mechanische Regenerierungsverfahren [R 1.1, R 1.2, R 1.5], Sanierung (Leistungsgruppen S1, S 3 - S 5) und A4 (für Reparaturen / Messstellenausbau))
Die angegebenen Leistungsgruppen sind in DVGW W 120-1 definiert. Fachlos 1 umfasst auch die Erstbeprobung und Analytik des Grundwassers aus den neu errichteten Grundwassermessstellen. Die Durchführung von geophysikalischen Bohrlochmessungen und ggf. auch geophysikalische Untersuchungen zur Ausbaukontrolle gemäß DVGW W 110 gehören ebenfalls zum Umfang (Fachlos 1). Das vollständige Klarpumpen mit Abnahmebericht und Abschlussdokumentation und die Durchführung von Kurzpumpversuchen gemäß DVGW W 111 gehören in beiden Fachlosen zum Leistungsumfang.
Leistungsgruppen gemäß DVGW W 120-1:
Zu Fachlos 1 (Bohrungen und Messstellenbau in Locker- und Festgesteinsgebieten)
- A 4 - Bau/Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)]
- B 2 - Trockenbohrverfahren bis 75 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
- B 5 - Spülbohrverfahren bis 100 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
Zu Fachlos 2 (Regenerierung, Sanierung und Reparaturen von Grundwassermess-
Stellen)
- R 1 - mechanische Regenerierungsverfahren (jeweils mit Bürsten/Ausräumen)
[Verfahren gemäß DVGW W 130 (A)]:
- R 1.1 Intensiventnahme
- R 1.2 Kolben
- R 1.5 Hochdruckspülverfahren - Innenspülung
- A 4 - Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)] zur Durchführung von Reparaturarbeiten
- S -Sanierung und ggf. Rückbau [Sanierung und Rückbau von Bohrungen und
Messstellen gemäß DVGW W 135 (A)]:
- S 1 Ringraumabdichtung
- S 3 Überbohren/Rohrschnitt
- S 4 Verfüllung/Teilverfüllung
- S 5 Rückbau
Die Bieter können auf ein oder alle Fachlose ein Angebot abgeben.
Umfang:
Landesweit sollen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ab Vertragsbeginn jährlich ca. 50-75 Grundwassermessstellen neu gebaut werden, um Defizite im Messnetz zur Umsetzung der Anforderungen aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserverordnung (GrwV) bzw. gemäß Monitoringleitfaden Grundwasser des Landes NRW zu beseitigen. Hinzu kommen neue Anforderungen an die Messnetzdichte aufgrund von § 13a Düngeverordnung (AVV GeA 2022, Anlage 1). Insgesamt besteht derzeit ein Bedarf von rd. 250 neu einzurichtenden und bislang rd. 100 zu ersetzenden Grundwassergütemessstellen.
Davon sollen im Fachlos 1 jährlich mindestens 50 - 75 Maßnahmen umgesetzt werden.
Das derzeitige Messstellennetz (Grundwassergüte, Grundwasserstände) umfasst rd. 2650 Messstellen, wovon rd. 1200 Messstellen vom LANUV betrieben werden oder deren Funktionstüchtigkeit in der Verantwortung des LANUV steht, sodass neben den vorgenannten Baumaßnahmen (Fachlos 1) regelmäßig auch Regenerierungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturarbeiten (Fachlos 2) an bestehenden Messstellen anfallen.
Davon sollen im Fachlos 2 jährlich 100 - 150 Maßnahmen umgesetzt werden.
Mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen oder bauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturen sind jährlich bei 100-150 Messstellen erforderlich. Diese verteilen sich zu einem Drittel auf kleinere bauliche Veränderungen, Sanierungen oder Reparaturen (z.B. Sanierung Unterflurausbau, Einbau einer oberirdischen Tonabdichtung, Bergung eines Fremdkörpers, Reparatur oder Austausch Schutzrohr, Pegelkappe, Anbringen von Schutzdreieck und Sichtstange usf.) - zusammenfassend als "Sanierung" bezeichnet, zu einem weiteren Drittel auf mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen (z.B. zur Verbesserung der Ergiebigkeit; zur Entfernung von Ablagerungen / Sediment), und zu einem weiteren Drittel auf eine Kombination verschiedener Maßnahmen (z.B. Regenerierung und Sanierung).
Der Rahmenvereinbarung, mit jeweils einem Auftragnehmer je Los, hat jeweils eine Laufzeit von zunächst 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber behält sich vor, jede Rahmenvereinbarung jeweils zweimal um weitere 12 Monate - längstens jedoch bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten - zu verlängern. Die jeweilige Rahmenvereinbarung je Los beginnt zum 20.03.2023.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geforderten Kapazitäten während der Grundvertragslaufzeit bereitzuhalten und hat die geforderten Ausführungsfristen einzuhalten. Im Falle der Verlängerung des Vertrages nach der Grundvertragslaufzeit, hat der Auftragnehmer erneut nachzuweisen, dass er die geforderten Kapazitäten vorweisen kann.
Los 2: Sanierungs- und Regenerierungsmaßnahmen sowie Reparaturarbeiten an bestehenden Messstellen (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen
Die Bedarfe sind grundsätzlich über alle Landesteile Nordrhein-Westfalens verteilt (beide Fachlose) und betreffen jeweils etwa zur Hälfte sowohl Locker- als auch Festgesteinsgebiete in NRW .
Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt unterteilt in zwei Fachlose:
1) Fachlos 1: Bohrung und Messstellenbau, Locker- und Festgesteinsgebiete (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen A4, B2 und B5)
2) Fachlos 2: Sanierungs- und Regenerierungsmaßnahmen sowie Reparaturarbeiten an bestehenden Messstellen (Leistungen und erforderliche Qualifikationen gemäß den Leistungsgruppen, R1 - mechanische Regenerierungsverfahren [R 1.1, R 1.2, R 1.5], Sanierung (Leistungsgruppen S1, S 3 - S 5) und A4 (für Reparaturen / Messstellenausbau))
Die angegebenen Leistungsgruppen sind in DVGW W 120-1 definiert. Fachlos 1 umfasst auch die Erstbeprobung und Analytik des Grundwassers aus den neu errichteten Grundwassermessstellen. Die Durchführung von geophysikalischen Bohrlochmessungen und ggf. auch geophysikalische Untersuchungen zur Ausbaukontrolle gemäß DVGW W 110 gehören ebenfalls zum Umfang (Fachlos 1). Das vollständige Klarpumpen mit Abnahmebericht und Abschlussdokumentation und die Durchführung von Kurzpumpversuchen gemäß DVGW W 111 gehören in beiden Fachlosen zum Leistungsumfang.
Leistungsgruppen gemäß DVGW W 120-1:
Zu Fachlos 1 (Bohrungen und Messstellenbau in Locker- und Festgesteinsgebieten)
- A 4 - Bau/Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)]
- B 2 - Trockenbohrverfahren bis 75 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
- B 5 - Spülbohrverfahren bis 100 m Teufe [Verfahren gemäß DVGW W 115 (A)]
Zu Fachlos 2 (Regenerierung, Sanierung und Reparaturen von Grundwassermess-
Stellen)
- R 1 - mechanische Regenerierungsverfahren (jeweils mit Bürsten/Ausräumen)
[Verfahren gemäß DVGW W 130 (A)]:
- R 1.1 Intensiventnahme
- R 1.2 Kolben
- R 1.5 Hochdruckspülverfahren - Innenspülung
- A 4 - Ausbau von Grundwassermessstellen bis DN 150 [Verfahren gemäß DVGW W 121 (A) und DVGW W 123 (A)] zur Durchführung von Reparaturarbeiten
- S -Sanierung und ggf. Rückbau [Sanierung und Rückbau von Bohrungen und
Messstellen gemäß DVGW W 135 (A)]:
- S 1 Ringraumabdichtung
- S 3 Überbohren/Rohrschnitt
- S 4 Verfüllung/Teilverfüllung
- S 5 Rückbau
Die Bieter können auf ein oder alle Fachlose ein Angebot abgeben.
Umfang:
Landesweit sollen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ab Vertragsbeginn jährlich ca. 50-75 Grundwassermessstellen neu gebaut werden, um Defizite im Messnetz zur Umsetzung der Anforderungen aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserverordnung (GrwV) bzw. gemäß Monitoringleitfaden Grundwasser des Landes NRW zu beseitigen. Hinzu kommen neue Anforderungen an die Messnetzdichte aufgrund von § 13a Düngeverordnung (AVV GeA 2022, Anlage 1). Insgesamt besteht derzeit ein Bedarf von rd. 250 neu einzurichtenden und bislang rd. 100 zu ersetzenden Grundwassergütemessstellen.
Davon sollen im Fachlos 1 jährlich mindestens 50 - 75 Maßnahmen umgesetzt werden.
Das derzeitige Messstellennetz (Grundwassergüte, Grundwasserstände) umfasst rd. 2650 Messstellen, wovon rd. 1200 Messstellen vom LANUV betrieben werden oder deren Funktionstüchtigkeit in der Verantwortung des LANUV steht, sodass neben den vorgenannten Baumaßnahmen (Fachlos 1) regelmäßig auch Regenerierungs- und Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturarbeiten (Fachlos 2) an bestehenden Messstellen anfallen.
Davon sollen im Fachlos 2 jährlich 100 - 150 Maßnahmen umgesetzt werden.
Mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen oder bauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturen sind jährlich bei 100-150 Messstellen erforderlich. Diese verteilen sich zu einem Drittel auf kleinere bauliche Veränderungen, Sanierungen oder Reparaturen (z.B. Sanierung Unterflurausbau, Einbau einer oberirdischen Tonabdichtung, Bergung eines Fremdkörpers, Reparatur oder Austausch Schutzrohr, Pegelkappe, Anbringen von Schutzdreieck und Sichtstange usf.) - zusammenfassend als "Sanierung" bezeichnet, zu einem weiteren Drittel auf mechanische bzw. hydraulische Regenerierungsmaßnahmen (z.B. zur Verbesserung der Ergiebigkeit; zur Entfernung von Ablagerungen / Sediment), und zu einem weiteren Drittel auf eine Kombination verschiedener Maßnahmen (z.B. Regenerierung und Sanierung).
Der Rahmenvereinbarung, mit jeweils einem Auftragnehmer je Los, hat jeweils eine Laufzeit von zunächst 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber behält sich vor, jede Rahmenvereinbarung jeweils zweimal um weitere 12 Monate - längstens jedoch bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten - zu verlängern. Die jeweilige Rahmenvereinbarung je Los beginnt zum 20.03.2023.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geforderten Kapazitäten während der Grundvertragslaufzeit bereitzuhalten und hat die geforderten Ausführungsfristen einzuhalten. Im Falle der Verlängerung des Vertrages nach der Grundvertragslaufzeit, hat der Auftragnehmer erneut nachzuweisen, dass er die geforderten Kapazitäten vorweisen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,
c) Formular 124 - Eigenerklärung zur Eignung
d) Formular 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistung
e) Formular 234 - Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft
f) Formular 235 - Verzeichnis Leistung anderer Unternehmen
g) Formular 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
h) Erfüllen der Anforderungen zur Eignung (s. "Anforderungen Eigung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6MM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]