B 31 2. Gauchachtalbrücke OU Döggingen Prüfingenieur Referenznummer der Bekanntmachung: RPF47.2-3946-2176
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 083200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 31 2. Gauchachtalbrücke OU Döggingen Prüfingenieur
Bautechnische Prüfung der 2. Gauchachtalbrücke und 3 Verkehrszeichenbrücken
Döggingen
Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen, ist verantwortlich für die Baumaßnahme der zweiten Gauchachtalbrücke (Südbrücke), welche bereits im Jahre 1991 unter dem Projekttitel "Neubau der Ortsumgehung Döggingen im Zuge der B31" planfestgestellt wurde. Die Maßnahme umfasst den 2-bahnigen Neubau der B31 beginnend nördlich von Unadingen bis nordöstlich von Döggingen. Die Ortsumgehung ersetzte damit die Ortsdurchfahrt Döggingen und ist wichtiger Bestandteil der Ost-West-Verbindung zwischen Lindau und Breisach.
Die 1991 planfestgestellte Maßnahme beinhaltet folgende Bestandteile:
• Bauwerk 1: B 31 (nördliche Tunnel)
• Bauwerk 2: B 31 (südliche Tunnel)
• Bauwerk 3N: Brücke über das Gauchachtal (Nordbrücke)
• Bauwerk 3S: Brücke über das Gauchachtal (Südbrücke)
• Bauwerk 4: Brücke im Zuge eines Wirtschaftsweges über die Gauchach
• Bauwerk 5: Brücke im Zuge der Südrampe vom Anschluss Ost über die B 31 (Südfahrbahn)
• Bauwerk 6: Brücke im Zuge eines Wirtschaftsweges über die B 31 (2-bahnig)
• Bauwerk 7: Abwasser Rückhaltebecken
Die planfestgestellte Baumaßnahme wurde im Juli 2002 verwirklicht. Die zweite Gauchachtalbrücke (Südbrücke) wurde damals jedoch aus Kostengründen zurückgestellt und die nördliche Brücke wird seither mit jeweils einer Richtungsfahrbahn für den Verkehr genutzt.
Mit dem Bau der Südbrücke über das Gauchachtal soll der Planfeststellungsbeschluss von 1991 nun abschließend umgesetzt werden, sodass nach Vollendung jeweils zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung stehen.
Bauwerkskenndaten
ASB Nr. 8116 583 2
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) 2.Gauchachtalbrücke Südbrücke
Bauwerksname Gauchachtalbrücke i.Z.d. B31
Brückenklasse LM 1 nach DIN EN 1991-2:2010-12
Gesamtlänge 826,81m
Einzelstützweiten/Blocklängen 50,57 - 80,869 - 100,494 - 99,879 - 99,533 - 99,456 - 83,98 - 84,956 - 74,935 - 52,138
Breite zwischen Geländern 11,18 bis 11,85m
Fahrbahnbreite 8,00m
Brückenfläche 9239,602m²
Lichte Höhe größte Höhe: 35,50 m; über GVS: 29,0 m; über WW 5,0m
Kreuzungswinkel Brückenachse geschwungen mit gegenläufigen Kurven
Konstruktion 10-feldrige Stahlverbundbrücke
Hauptbaustoff des Überbaus Stahltragwerk mit Betonplatte im Verbund
Weitere Informationen zum Bauwerk sind der Baubeschreibung und den Ausschreibungsplänen zu entnehmen.
Um die anschließende südliche Tunnelröhre bei Sperrung der Nordröhre im Gegenverkehr betreiben zu können, werden auf dem Bauwerk 3 Verkehrszeichenbrücken mit digitalen Verkehrszeichen benötigt.
Bauwerkskenndaten
ASB Nr. 8116 617, 618, 619
Bauwerksname VZB i.Z.d. B 31 auf d. Gauchachtalbrücke Süd
Spannweite 11-13m
Lichte Höhe Mind. 5,0m Schildunterkante
Konstruktion Verkehrszeichenbrücke mit einteiligem Riegel
Hauptbaustoff des Überbaus Stahl
Die Prüfung der statischen Unterlagen für die o. a. Bauwerke soll an einen anerkannten Prüfingenieur für Baustatik vergeben werden.
Ein anerkannter Prüfingenieur ist gemäß Bauprüfverordnung definiert.
Building Information Modeling (BIM)
Die Gesamtmaßnahme "B31, zweite Gauchachtalbrücke Döggingen" wird im Rahmen der Umsetzung des Stufenplanes "Digitales Planen und Bauen" als Pilotprojekt für das Building Information Modeling (BIM) abgewickelt. Der Schwerpunkt der Untersuchung im Rahmen des Pilotprojektes liegt in der Anwendung von BIM in der Planung und Bauabwicklung mit dem Ziel Informationen über LoD-Ausprägungen, Software, Schnittstellen und Projektkoordination zu erhalten.
Die Ingenieurleistungen für die bautechnische Prüfung sind nicht innerhalb des BIM-Systems abzuwickeln.
Die bautechnische Prüfung der Statik und Ausführungspläne erfolgt konventionell.
Es ist jedoch die Projektplattform EPLASS zu nutzen.
Die Workflows und Zuständigkeiten (BIM-Manager, -Koordinatoren usw.) sind zu beachten.
Die Projekt-Kommunikation ist zwingend über die gemeinsame Datenplattform zu führen.
Die IT-Hard- und Software werden dem AN nicht gestellt, eine mögliche Anbindung an das CDE der BIM-Plattform ist möglich. Herstellerneutrale Datenformate sind daher erforderlich.
Die gesetzten Termine und Fristen gelten baubegleitend gemäß dem tatsächlichen Baufortschritt. Darüber hinaus sind die Termine einzuhalten, die im Startgespräch vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es können lediglich anerkannte Prüfingenieure an dieser Ausschreibung teilnehmen.
Ein anerkannter Prüfingenieur ist gemäß Bauprüfverordnung definiert. Für Bieter mit Niederlassung in einem anderen Bundesland oder Mitgliedstaat der EU ist der entsprechende Nachweis spätestens vor der beabsichtigten Bezuschlagung zu erbringen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.
Hierfür ist das Formular "HVA F-StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine
Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für
Personenschäden in Höhe von 2 Mio. € und für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. €
gegeben ist.
Anerkannte Prüfingenieure gemäß § 14 Bauprüfverordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx