Realisierungswettbewerb „Zentrum Holzbau Schwarzwald“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1867
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ühlingen-Birkendorf
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Zentrum Holzbau Schwarzwald“
Das Zentrum Holzbau Schwarzwald (ZHS) gemeinnützige GmbH befindet sich in einem RegioWIN Verfahren als Leuchtturm in der Region. Im Zentrum sollen Forschung und Praxis zusammenfinden und der fachliche
Austausch gefördert werden. Es soll eine überregional ausstrahlende Einrichtung entstehen. Standort ist das bestehende Kurhaus Menzenschwand.
Um die funktional und gestalterisch die beste Lösung für die Umnutzung des Bestandsgebäudes zu finden, haben sich die Gesellschafter am 15.11.2022 für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzepts für das Zentrum Holzbau Schwarzwald.
Das Gebäude ist formal einfach, ressourcenschonend, auf die Umgebung abgestimmt, nachhaltig und finanziell leistbar zu gestalten. Der nachwachsende und vielseitige Rohstoff Holz ist dabei konsequent einzusetzen.
Über die Webseite des Wettbewerbsbetreuers kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahen heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung: Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen folgenden Zulassungskriterien
ausnahmslos genügen:
- fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (vorgegebene Bewerbererklärung über https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/zhs-bewerbererklaerung/)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. Kopie Eintragungsurkunde als Architekt, Kammermitgliedsausweis, etc., Dokument ist hochzuladen);
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alternativ der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle
einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung)
2. Auswahl: Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Auf Grund der Zielstellung der Ausloberin ein Zentrum für Holzbau zu errichten, werden nur Projekte anerkannt, die den nachfolgenden Anforderungen an den Holzbau entsprechen. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die insgesamt mindestens 10 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können.
Es werden ca. 15 Teilnehmer ausgewählt. Sollten mehr als 15 Bewerber die geforderte Punktzahl erreichen, erfolgt die Auswahl durch ein Auswahlgremium vertreten durch Mitglieder der Ausloberin und des Preisgerichts. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind die architektonische Qualität des eingereichten Projektes, der innovative Lösungsansatz des Holzbauprojekts, sowie eine inhaltliche Nähe der eingereichten Projekte zur gestellten Aufgabe.
3. Auswahlkriterien
zu erfüllende Kriterien der Referenzen A bis C:
- Holzbau mit hohem Vorfertigungsgrad, z.B. Holzmodul- oder Hybridbauweise als wertstabile, wirtschaftliche und gebäudeflexible Konstruktion
- Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 750 TEUR netto
- Angabe BGF (mindestens 350 m²)
- Übergabe an den Nutzer nach dem 1.1.2012 bis zum 30.11.2022 (Abschluss LPH 8)
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Referenzprojekt Kategorie A (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte))
„Neubau oder Umbau/Sanierung Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäude in Holzbau → vergleichbares Projekt
Referenzprojekt Kategorie B (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte))
„Neubau oder Umbau/Sanierung Nichtwohngebäude mit öffentlichem Auftraggeber“ (es gelten auch kirchliche Träger)
Referenzprojekt Kategorie C (1 projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte))
„Neubau oder Umbau/Sanierung Nichtwohngebäude allgemein“
Referenzprojekt Kategorie D (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte (max. 2 Punkte))
„Wettbewerbserfolg“ – Preise und Anerkennungen
- allgemeines Projekt
- Zeitraum: 1.1.2012 bis zum 30.11.2022
Referenzprojekt Kategorie E (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Punkte))
„ausgezeichnetes realisiertes Projekt“
- allgemeines Projekt
- Zeitraum: 1.1.2012 bis zum 30.11.2022
- Hinweis: keine Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat
Weitere Hinweise zu den Auswahlkriterien und der Auswahl der Teilnehmer siehe Pkt. VI.3.1)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung„Architektin / Architekt“ zu führen.Fortführung siehe Pkt. VI.3.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Qualität des städtebaulichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Umsetzung „Holzbau“
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Qualität und Funktionalität des Außenanlagenkonzepts
Die Ausloberin stellt für Preise einen Betrag von 44.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des
Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 14.000,- €
2. Preis 12.000,- €
3. Preis 10.000,- €
4. Preis 8.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1.) Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien:
Innerhalb den Kategorien A bis C sind jeweils unterschiedliche Projekte zu benennen.
In den Kategorien D „Wettbewerbserfolg“ und E „ausgezeichnetes realisiertes Projekt“ können auch die bereits in Kategorie A bis C aufgeführten Referenzprojekte benannt werden.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch ein Projektblatt nach eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Qualifizierung zur Teilnahme
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die insgesamt mindestens 10 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können.
Auswahl der Teilnehmer
Sollten mehr als 15 Bewerber die geforderte Punktzahl erreichen, erfolgt die Auswahl durch ein Auswahlgremium vertreten durch Mitglieder der Ausloberin und des Preisgerichts. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind die architektonische Qualität des eingereichten Projektes, der innovative Lösungsansatz des Holzbauprojekts, sowie eine inhaltliche Nähe der eingereichten Projekte zur gestellten Aufgabe.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1. Berufsstand:
... Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.