Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF 32) mit Ladekran für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6322 VV EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF 32) mit Ladekran für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Wechselladerfahrzeug mit Kranaufbau (WLF32Kr).
Nach Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens 100.31-6073 (offenes Verfahren) mangels geeigneter Angebote wird die Beschaffung in Form eines Verhandlungsverfahrens gem. § 14 Abs. 4 VgV umgesetzt.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, (Teil 1-3) Entwurf DIN 14502, Teil 2 + DIN 14502 Teil 3, Entwurf DIN 14505 und DIN 30722-1 ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung.
Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 100 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Dieses Verfahren schließt sich an zwei vorangegangene offene Verfahren (100.31-5903 und 100.31-6073) an. Beide Verfahren wurden mangels wertbarer Angebote gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3
VgV aufgehoben worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT342 Rheintal-Bodenseegebiet
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]