Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BKB-PAT-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bottrop.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV
Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH Schernerweg 4 45894 Gelsenkirchen Leistungsbeginn für beide Standorte ist der 01.01.2023.?
Die Vergabe für die beiden Standorte erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe.
, Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH Osterfelder Straße 157 46242 Bottrop
Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer steht für konsiliarische Erörterungen und Beratungen der Fachärzte zur Verfügung.
Gewünschte Spezialleistungen aus dem Bereich der Pathologie wie Konsil- oder Zweitbefundungen werden nach Absprache mit den Auftraggebern an die jeweiligen Einrichtungen weitergeleitet und von diesen direkt mit den Auftraggebern abgerechnet.
Vor (nicht standardmäßigen) Zusatzuntersuchungen muss mit den Auftraggebern die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer muss eine zeit- und sachgerechte Durchführung der von den Auftraggebern geforderten Pathologieleistungen gewährleisten. Eine hohe fachärztliche Kompetenz des Auftragnehmers bei histologischen- und zytologischen Untersuchungen und den geforderten Folgeuntersuchungen sowie bei Obduktionen ist unabdingbar.
Die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärung der Patienten erfolgt durch die Auftraggeber. Das Untersuchungsmaterial wird von den Auftraggebern ordnungsgemäß gekennzeichnet, mit den vereinbarten Begleitunterlagen / Zusatzinformationen versehen und dem Abholer an einem zentralen Punkt zur Verfügung gestellt.
Der Bereich "Neuropathologie" ist mit einem Arzt für Neuropathologie und zugeordnete Weiterbildungsassistenten zu versorgen.
Molekularpathologische Methoden und Analysenergebnisse sind von ärztlichen Mitarbeitern zu analysieren und auszuwerten. Alle Parameter der hämatologischen Spezialdiagnostik sind indikationsleitend anzubieten.
Der Leistungsgegenstand umfasst die Untersuchung von Schnellschnitten.
Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsvorgaben, insbesondere der Archivierungsfristen.
Seitens des Auftragnehmers hat eine periodische Übermittlung von Leistungsstatistiken und fallbezogenen Abrechnungsdaten zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechend moderne Geräteausstattung zur Einhaltung geltender Richtlinien, Gesetze, Vorgaben, Normen.
Eine DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems) und die Teilnahme an Ringversuchen ist nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Abrechnung von ambulanten Klinikleistungen (Ambulantes Operieren) muss durch die Vorhaltung einer KV-Zulassung vorhanden sein.
Art und Umfang der Untersuchungen ergeben sich aus den fachlichen Erfordernissen und den erteilten Aufträgen. Folgeuntersuchungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern Anweisungen in Schrift- oder Textform über die fachgerechte Entnahme und Behandlung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung. Der Auftragnehmer berät die Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung seines Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl der pathologischen Untersuchungen. Wird ein eingeführtes Untersuchungsverfahren modifiziert, welches die Ergebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändert, informiert der Auftragnehmer die Auftraggeber rechtzeitig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYW8FLBB3T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49(228)94990
Fax: +49(228)9499163
Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de