Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BKB-PAT-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bottrop.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH / Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Vergabe Pathologieleistungen - Offenes Verfahren § 15 VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-BKB-PAT-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85111800 Pathologiedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH Schernerweg 4 45894 Gelsenkirchen Leistungsbeginn für beide Standorte ist der 01.01.2023.?

Die Vergabe für die beiden Standorte erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe.

, Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH Osterfelder Straße 157 46242 Bottrop

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer wird für die Auftraggeber die Leistungen aus der Pathologie inklusive der Molekularpathologie erbringen, insbesondere Histologie, Zytologie, Molekularpathologie, Sektionsleistungen, Schnellschnitte. Hiervon umfasst sind alle gängigen histologischen, enzymchemischen, immunhistochemischen und molekularpathologischen Verfahren (incl. Next Generation Sequencing - NGS). Die Durchführung der Verfahren erfolgt grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer steht für konsiliarische Erörterungen und Beratungen der Fachärzte zur Verfügung.

Gewünschte Spezialleistungen aus dem Bereich der Pathologie wie Konsil- oder Zweitbefundungen werden nach Absprache mit den Auftraggebern an die jeweiligen Einrichtungen weitergeleitet und von diesen direkt mit den Auftraggebern abgerechnet.

Vor (nicht standardmäßigen) Zusatzuntersuchungen muss mit den Auftraggebern die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

Der Auftragnehmer muss eine zeit- und sachgerechte Durchführung der von den Auftraggebern geforderten Pathologieleistungen gewährleisten. Eine hohe fachärztliche Kompetenz des Auftragnehmers bei histologischen- und zytologischen Untersuchungen und den geforderten Folgeuntersuchungen sowie bei Obduktionen ist unabdingbar.

Die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärung der Patienten erfolgt durch die Auftraggeber. Das Untersuchungsmaterial wird von den Auftraggebern ordnungsgemäß gekennzeichnet, mit den vereinbarten Begleitunterlagen / Zusatzinformationen versehen und dem Abholer an einem zentralen Punkt zur Verfügung gestellt.

Der Bereich "Neuropathologie" ist mit einem Arzt für Neuropathologie und zugeordnete Weiterbildungsassistenten zu versorgen.

Molekularpathologische Methoden und Analysenergebnisse sind von ärztlichen Mitarbeitern zu analysieren und auszuwerten. Alle Parameter der hämatologischen Spezialdiagnostik sind indikationsleitend anzubieten.

Der Leistungsgegenstand umfasst die Untersuchung von Schnellschnitten.

Dem Auftragnehmer obliegt die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsvorgaben, insbesondere der Archivierungsfristen.

Seitens des Auftragnehmers hat eine periodische Übermittlung von Leistungsstatistiken und fallbezogenen Abrechnungsdaten zu erfolgen.

Der Auftragnehmer verfügt über eine entsprechend moderne Geräteausstattung zur Einhaltung geltender Richtlinien, Gesetze, Vorgaben, Normen.

Eine DIN-ISO Zertifizierung (Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 9001:2000 oder eines vergleichbaren QM- Systems) und die Teilnahme an Ringversuchen ist nachzuweisen.

Die Möglichkeit der Abrechnung von ambulanten Klinikleistungen (Ambulantes Operieren) muss durch die Vorhaltung einer KV-Zulassung vorhanden sein.

Art und Umfang der Untersuchungen ergeben sich aus den fachlichen Erfordernissen und den erteilten Aufträgen. Folgeuntersuchungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern Anweisungen in Schrift- oder Textform über die fachgerechte Entnahme und Behandlung des Untersuchungsmaterials zur Verfügung. Der Auftragnehmer berät die Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung seines Leistungsangebotes, vor allem hinsichtlich der Auswahl der pathologischen Untersuchungen. Wird ein eingeführtes Untersuchungsverfahren modifiziert, welches die Ergebnisse und damit die Interpretation klinisch signifikant ändert, informiert der Auftragnehmer die Auftraggeber rechtzeitig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Versorgungskonzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-569353
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYW8FLBB3T

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49(228)94990

Fax: +49(228)9499163

Mail: [gelöscht]

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2022

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