H041 - LWL-Provisorium Dossenheimer Landstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-184471
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6214650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
H041 - LWL-Provisorium Dossenheimer Landstraße
Im Zuge der Erneuerung der Dossenheimer Landstraße Herstellung und Miete eines LWL-Provisoriums über die Trasse der SWHD vom GUW Handschuhsheim Nord bis zum Hans-Thoma-Platz.
Im Zuge der Erneuerung der Dossenheimer Landstraße wird die Herstellung eines LWL-Provisoriums über die Trasse der SWHD vom GUW Handschuhsheim Nord bis zum Hans-Thoma-Platz benötigt. Hierbei handelt es sich um 2.300m LWL Kabel mit insgesamt 84 Fasern. Die Kabelstrecke wird im Anschluss an die Herstellung für 2 Jahre gemietet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für den Bypass LWL wird in das Netz der SWH-N eingegriffen, sprich jeweils am Anfang und Ende an das LWL-Netz der SWH-N angebunden, weshalb nur die SWH-N die Arbeiten ausführen können
Da die Aufrechterhaltung des LWL-Rings zwingend erforderlich ist, soll in Abstimmung mit der HSB und der SWHD für die beiden durch den Bau wegfallenden 144er LWL-Kabel in der Dossenheimer Landstraße über die Trasse der SWHD für die Dauer der Bauzeit des Projektes H041 ein LWL-Provisorium eingerichtet werden. Für dieses Provisorium über die Trasse der SWHD gibt es keine Alternative. Nach dem Neubau der LWL-Verbindung in der Dossenheimer Landstraße soll diese Ersatztrasse soweit als Redundanz erhalten bleiben - sprich das LWL-Kabel verbleibt in der Trasse der SWHD und wird nur im GUW Handschuhsheim Nord und beim Hans-Thoma-Platz abgelegt, um im Bedarfsfall wieder genutzt werden zu können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]