Erweiterter Rohbau EZO Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2022_8
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewmr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau EZO
Erweiterter Rohbau Energiezentrale Ost (Mark 51°7)
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (StwBoH) wird auf dem Areal Mark 51°7, Bochum eine innovative und effiziente Wärme- und Kälteversorgung mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie bauen. Das Versorgungskonzept beinhaltet Anlagentechnik zur Wärme- und Kälteerzeugung, welches in der "Energiezentrale Ost" errichtet werden soll. Die geplante Energiezentrale Ost wird sich auf einem öffentlichen, gepflasterten Platz befinden. Teil, der zu planenden Energiezentrale Ost, ist die 10 kV Station. Sie ist vollständig in das Gebäude integriert und wird planungstechnisch als komplett zugehörig zum restlichen Gebäude betrachtet. Die 10 kV- Station wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig mit geplant und anschließend ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie (Siehe Formblatt 1)
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
- den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 5 Mio. EUR/Jahr) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (siehe Formblatt 8)
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, maximiert auf 10 Mio. EUR pro Kalenderjahr für Personen- und Sachschäden und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je 500.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 1 Mio. EUR im Jahr (siehe Formblatt 7)
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
- 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Formblatt 4)
Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein einstufiges Verfahren nach der EU VOB/A.
2. Das Angebot ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebots ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a VOB/A EU nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.
4. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.
5. Bitte reichen Sie uns nur die geforderten Nachweise und Eigenerklärungen ein und nutzen Sie am besten die dafür hochgeladenen Formblätter.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDCYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.