Große Kreisstadt Eppingen - Vergabe von Leistungen über die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2079
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Große Kreisstadt Eppingen - Vergabe von Leistungen über die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen über die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen für die Große Kreisstadt Eppingen im Fördergebiet "ALTSTADTBOGEN".
Große Kreisstadt Eppingen 75031 Eppingen
Die Große Kreisstadt Eppingen wurde mit dem Sanierungsgebiet "ALTSTADTBOGEN" in Eppingen durch Bewilligung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg in das Städtebauförderprogramm ab 2022 aufgenommen. Der in dem vorliegenden Vergabeverfahren auszuwählende zukünftige Auftragnehmer wird als Beauftragter der Stadt gemäß § 157 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) tätig sein.
Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das Regelverfahren (umfassendes Verfahren) unter Einbeziehung der Vorschriften des Dritten Abschnitts des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (§§ 152-156a BauGB) zur Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.steg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6BZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.