Glas- und Rahmenreinigung 2023 einschl. Verlängerungsoption für 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6380
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Rahmenreinigung 2023 einschl. Verlängerungsoption für 2024
Glas- und Rahmenreinigung in 297 Gebäuden der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in 9 Lose, für den Zeitraum vom 15.03.2023 - 15.11.2023, einschließlich Verlängerungsoption für 2024
Sollte ein Bieter der günstigste Bieter für mehr als vier Lose sein, erfolgt die Vergabe der Lose so, dass der Gesamtpreis aller Lose in Kombination mit den anderweitig zu vergebenen Losen der für die Stadt Bielefeld günstigste ist.
Glas- und Rahmenreinigung in 46 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 45 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 19.871 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 17.184 m² und ein weiteres Gebäude, welches nach Aufmaß abgerechnet wird.
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 26 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 26 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 21.270 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 20.466 m².
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 53 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 50 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 29.921 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 27.151 m² und 3 weiteren Gebäuden, welche nach Aufmaß abgerechnet werden.
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 40 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 39 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 27.123 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 23.886 m² und ein weiteres Gebäude, welches nach Aufmaß abgerechnet wird.
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 44 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 41 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 27.204 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 26.143 m² und 3 weiteren Gebäuden, welche nach Aufmaß abgerechnet werden.
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 28 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 28 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 20.760 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 19.537 m².
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 24 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 24 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 22.993 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 21.084 m².
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 33 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 31 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 18.604 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 17.234 m² und 2 weiteren Gebäuden, welche nach Aufmaß abgerechnet werden.
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Glas- und Rahmenreinigung in 3 Gebäuden der Stadt Bielefeld
Bielefeld
Glas- und Rahmenreinigung in 3 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 15.494 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 12.967 m².
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, eingetragen ist.
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind.
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung bzw. zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates beizubringen, die nicht älter als 6 Monate sind (Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). Hierzu zählen z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Steueramtes.
Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen und Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen und ihre Funktionen.
Erklärung, dass sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und bei einer Auftragserteilung der Auftraggeber schriftlich bis zum 28.02.2023 bzw. im Falle einer Vertragsverlängerung bis zum 15.02.2024 über den Einsatz von Nachunternehmern zu informieren ist und diese namentlich zu benennen hat.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen Reinigungsleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Umfanges und Art der erbrachten Dienstleistung gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern sowie Benennung des jeweiligen Ansprechpartners mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse. (Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen.)
Erklärung, dass die persönliche und telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) zugesichert wird und Mitteilung über dessen Namen, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) sofort nach der Auftragserteilung.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Erklärung, dass das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit verpflichtet wird und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz (anschließend jährlich zu wiederholen und dem Immobilienservicebetrieb -Gebäudeservice- auf Verlangen auszuhändigen) folgende schriftliche Erklärung unterschrieben wird:
"Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den Räumen der zu reinigenden Gebäude aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggf. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine eventuelle Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt hiervon unberührt."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen) ist auszufüllen und zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Ein Angebot kann abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91WR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]